Volltext : Proff, Karl: Neue Beytraege zur Befoerderung und Verbesserung der Land- und Forst-Kultur

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entstehe,  und  daß  desfalls  auch  die  Forstbesitzungen
der  sämtlichen  Besitzer,  ohne  Unterschied  einer  gleichen ¬
  Forstpolizey=Jnspektion  unterworfen  seyn  müssen. =
  Ich  kenne  unter  den  heftigsten  Vertheidigern
der  Forsttheilungen  gerade  solche:  denen  nichts  weniger =
  als  das  Gute  der  Sache  selbst  am  Herzen  liegt,
und  in  deren  Händen  nach  der  Theilung  bey  einer  uneingeschränkten =
  Verwaltung,  die  Forstkultur  gewiß
nicht  steigen  würde;  treten  also  die  besondern  Fälle
von  Forsttheilungen  ein,  so  muß  jedesmal  bey  denselben, ¬
  es  mögen  die  künftigen  Besitzer  freye  oder  unfreye ¬
  seyn,  ein  bestimmter  Wirthschaftsplan  entworfen =
  und  festgesetzt  werden,  wovon  das  Duplikat  bey
diese
der  Forstpolizeydirektion  aufbewahret  wird;
wacht  durch  ihre  Bedienten  auf  die  Beobachtung  des
angenommenen  Plans,  und  erlaubt  davon  keine  Abweichung, =
  ohne  ihr  besonderes  Erkenntniß  und  ihren
sich  näher  aus  den  Umständen  ergebenden  größern
Vortheil  für  die  Forstkultur.
Sechs=  und  sieben  und  zwanzigstes
Kapitel.
Der  Torf  liegt  entweder  in  Gebirgen  unter  der
Erde  und  wird  bergmännisch  mittels  Stollen=  und
Grubenbau  gewonnen,  wie  im  ehemaligen  Herzog=
            
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