Full text : Proff, Karl: Neue Beytraege zur Befoerderung und Verbesserung der Land- und Forst-Kultur

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haltenen  Antheile  ein,  diesen  gestattet  sie  die  Benutzung =
  nicht  anders,  als  unter  der  Aufsicht  der  Forstpolizey. =
  Jch  muß  gestehen,  daß  dieser  Unterschied  ein
schönes  Kompliment  ist,  welches  die  Regierung  den
freyen  Gutsbesitzern  des  Landes  macht,  indem  sie  ihnen =
  hinlängliche  Aufklärung,  hinlängliche  Würdigung
ihres  wahren  Vortheils  zutraut,  um  in  den  zum  Privat=Eigenthum =
  erhaltenen  Theilen  nicht  unwirthschaftlich =
  zu  hausen;  allein  im  Allgemeinen  scheint  mir  dieser =
  Unterschied  gefährlich,  denn  es  giebt  auch  unter
den  gebildetern  Ständen  Menschen,  welche  sich  durch
kleinlichte  Betrachtungen  hinreissen  lassen,  die  ihren
Vortheil  nach  der  augenblicklichen  Einträglichkeit  berechnen, =
  und  für  eine  richtig  auf  Nachwuchs  kalkulirte =
  Bewirthschaftung  ihrer  Waldungen,  und  für  die
Nothwendigkeit  derselben  zum  Staatszwecke  keinen
Sinn  haben.  Jn  Ländern,  wo,  wie  bey  uns,  die
Freyheit  zur  Veräußerung  der  Güter  von  langer  Zeit
her  statt  gehabt  hat,  existirt  unter  den  Klassen  der
Güterbesitzer  kein  Personal=Unterschied  mehr  in  Hinsicht =
  auf  freye  und  kontribuable  Besitzungen,  sondern
sehr  viele  freye  Güter  befinden  sich  in  den  Händen
der  Bauern,  auf  welche  die  Freyheit  mit  den  Gütern
übergegangen  ist.  Bey  dieser  Lage  ist  leicht  zu  bemessen, =
  daß  aus  dem  Besitz  eines  freyen  Gutes  allein
für  seinen  Jnhaber  keine  Vermuthung  einer  größern
Aufklärung  über  seinen  richtig  berechneten  Vortheil
            
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