Einleitung.
5) Hieran schließen sich die Bestimmungen, welche gleichmäßig
für
das Civil= und Strafverfahren Geltung haben und zwar:
a) Das Verhältniß der Gerichte zu einander: Rechtshülfe
Titel XIII.
b) Oeffentlichkeit und Sitzungspolizei Titel XIV.
c) Gerichtssprache Titel XV.
d) Berathung und Abstimmung Titel XVI.
6) Endlich die Vorschriften über die Gerichtsferien Titel XVII.