Volltext : Hauck, Thomas von: Gerichtsverfassungsgesetz für das Deutsche Reich vom 27. Januar 1877 nebst dem Ausführungsgesetze für das Königreich Bayern vom 23. Feburar 1879

Einleitung.
5)  Hieran  schließen  sich  die  Bestimmungen,  welche  gleichmäßig
für
das  Civil=  und  Strafverfahren  Geltung  haben  und  zwar:
a)  Das  Verhältniß  der  Gerichte  zu  einander:  Rechtshülfe
Titel  XIII.
b)  Oeffentlichkeit  und  Sitzungspolizei  Titel  XIV.
c)  Gerichtssprache  Titel  XV.
d)  Berathung  und  Abstimmung  Titel  XVI.
6)  Endlich  die  Vorschriften  über  die  Gerichtsferien  Titel  XVII.
            
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