Full text: Proff, Karl: Neue Beytraege zur Befoerderung und Verbesserung der Land- und Forst-Kultur

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nach Kuhweiden — des rechtmäßigen Viehstandes nach 
Kuhweiden aller zur Gemein=Weide Berechtigten — 
der Durchschnittszeit, da die Gemein=Weide über 
haupt betrieben wird — und der Durchschnittszeit, 
wo jeder einzelne Berechtigte die Gemein=Weide be 
trieben habe, oder habe betreiben dürfen — das Re 
sultat derjenigen Kuhweiden, welche aus der Gemein 
Weide abzufinden sey; habe es aber 2) dem Vieh auf 
der Gemein=Weide an Nahrung gefehlt, stehe mit 
hin die Gemein=Weide mit der privativen in keinem 
Verhältnisse: so solle von dem Landesökonomie=Kol 
legium auf die verschiedene Güte des Weidegenusses 
Rücksicht genommen werden. 
Wenn der Viehstand nach den Grundsätzen, welche 
bey diesem Maaßstabe angenommen sind, rectificirt 
und nach dem Kataster oder andern gesetzlichen Be 
stimmungen regulirt ist; wenn die Behütungszeit der 
verschiedenen Gemeinden im Ganzen bekannt ist, so 
scheint mir der bessere Zustand der Privat=Weiden 
im Vergleich gegen die gemeinen, kein zureichender 
Grund zur Veränderung des Theilungs=Maaßstabes; 
denn meinen Begriffen nach ist bey den Theilungen 
nicht die Aufgabe eines jeden Futterbedarfs zu berechnen 
und hiefür eine vollkommene Auskunft zu leisten, son 
dern ein Aequivalent für den reellen auf der Gemein 
heit gehabten Genuß, oder die Befugniß dazu den 
betheiligten Gliedern anzuweisen. Wenn der Vieh=
	        
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