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Zur Verständlichung der Sache, und um in der
Folge der Verordnung Mißverständnissen vorzubeu
gen, muß man nicht vergessen: daß der Ausdruck
Kuhweiden in einem doppelten Sinne vorkömmt,
a) als Bedeutung einer einfachen abstrakten Quanti
tät, worauf alle Viehgattungen in Hinsicht der Weide
reducirt sind, b) als die Bestimmung der Morgen
zahl, welche für die Sommerweide eines Stückes oder
mehrerer Stücke Vieh erfordert wird, welche man
nach dem angenommenen Maaßstabe einer Kuh gleich
achtet. Das Bedürfniß des Flächeninhalts für die
nöthige Weide einer Kuh, soll nach dem jetzigen Zu
stande angeschlagen werden. Hierauf habe ich schon
oben die Besorgniß gemeldet, daß in Gemeinheiten
mittlerer Größe für den Grundeigenthümer nie etwas
übrig bleiben dürfte. Wenn es an dem wäre: daß das
Vieh auf einer Gemein=Weide vollkommene und gute
Nahrung erhalten hätte, so ließe sich der Grundsatz
rechtfertigen: daß der anzuweisende Entschädigungs
grund nach seinem Zustande bey der Theilung selbst
bemessen würde; allein bey der Benutzungsart der
gemeinschaftlichen Weiden wird man kaum den Fall
haben, daß dieses eintrift; das Vieh, welches in gro
ßen Heerden aufgetrieben wird, muß, wenn die Wei
de groß genug ist, einen solchen Distrikt durchlaufen,
um Nahrung zu finden, daß man dieselbe keineswegs
für eine ordentliche Fütterung halten kann; die Weide