Inhaltsverzeichnis : Juristisches Wochenblatt (Jg. 3 (1774))

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Jaristisches  Wochenblatt.
Euerh.  Bronchorst  method.  feudor.  Cap.  5.
pag.  46.
§.  19.
Der  Freyherr  von  Lynker=)  bezeuget  also  in
den  anal.  ad  Struv.  cap.  9.  aphor.  11.  daß  außer
Sachsen  erkannt  werde:
Ein  Sohn  könne,  vermöge  der  Rechten,  so  im
Kayserl.  Cammergerichte  2.)  üblich,  seiner
väterlichen  Verlassenschaft  sich  entschlagen,
und  nichts  destoweniger  sein  altväterliches
Stammlehn  behalten,  dabey  er  die  väterlichen
Schulden  abzutragen  unverbunden.
D.  Leonhard  Carlier,  Professor  zu  Würzburg,  |  |
attestiret  diese,  durch  den  Gerichtsgebrauch,  eingeführte -
  Gewohnheit  in  der  diss.  Rosenthali  ac  ali-¬orum -

*)  Joann.  Gottlieb  Heineccius  To.  1.  Elem.  jur.
German.  L.  2.  Tit.  10.  §.  300.  Joan.  Stephan.
Pütter  in  Elem.  jur.  Germ.  §.  720.
*)  Conf.  Gail.  Lib.  2.  obs.  204.  n.  4.  et  5.  Mynsinger -
  Cent.  3.  obs.  61.  Schrader  P.  7.  c.  5.
Rosenthal  cap.  7.  concl.  20.  n.  5
**)  Camera  imperialis  seqvitur  mores  antiquos
schreibet  de  Ludwig  in  Singular.  jur.  feudal.
crp.  14.  §.  9.  Zwey  Exempel,  daß  die  Söhne -
  der  vaterlichen  Verlassenschaft  sich  entschlagen, -
  mithin  die  Schulden  nicht  bezahlen  dürfen, -
  führet  Burchardi  in  diss.  de  hereditate
quadruplici  Cap.  3.  §.  40.  p.  51.  an.
1774.  Jahr
Max-Planck-Institut  für
urc
            
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