Politische Selbstverwaltung: Polizei, Gerichtsbarkeit?
Vertretung nach Unten, Oben und Äussen.
Begriff der Gemeindesache: *)
privatrechtlich
verwaltungsrechtlich
verfassungsrechtlich.
Verfassung: Kurzer geschichtlicher Rückblick.
Gegenwart: Durchführung des Vertretungsgedankens und der Selbstverwaltung ¬
von unten nach oben: Landgemeinde
- Stadtgemeinde -
— selbständiger Gutsbezirk.
Kreisgemeinde —
Kreistag.
Provinzialverband
Provinzialtag.
Landverband — Landtag.
Reichsverband — Reichstag.
Vollbürger.
Insassen: Gemeindeangehörige.
Rechte der Vollbürger:
Wahlrecht, Wählbarkeit für Gemeindeämter
Stimmrecht in der Vollversammlung
Recht auf Allmænnde-Nutzung
Marklosung?
Aufenthalt, Niederlassung, Gewerbebetrieb nicht mehr
ausschliessendes Recht der Vollbürger.
Oberaufsicht des States:
Bei Gründung, Theilung, Verschmelzung, Auflösung von Gemeinden. ¬
Wichtigste Handlungen der Vermögensverwaltung:
Process — Schulden — Liegenschaften.
Auftheilung
Genehmigung der Wahlen zu den (wichtigsten) Gemeindeämtern.
Recursentscheidung
(Verwaltungsgerichte).
Gemeindevermögen.
patrimonium universitatis: „Gemeindegut“ 2)
Arten:
Kämmereigut
Allmænnde: Gegensatz: Sondereigen.
Geschichtliches.
System der Ansiedlung: 3) Hofsiedelung: Dorfsiedelung.
*) Reyscher, Z. XVI.
2) Fitting, die rechtlichen Verhältnisse am Stadtschiessgraben.
Halle 1866; dagegen Dernburg.
3) Hanssen, Agrarwesen der Vorzeit in Falcks staatsb. Magazin.
III. — v. Löw, d. Markenverfass. Heidelb. 1829.— v. Maurer, Einleit.
z. Gesch. d. Mark-, Dorf-, Hof-, Stadtverfass. München 1849.— v. Maurer,
Gesch. d. Markenverfass. Erl. 1856.— v. Maurer, Gesch. d. Frohnhöfe,
Bauernhöfe etc. Erlangen I—V. 1862—63.— v.Maurer, Gesch. d. Dorf¬