Metadaten : Deutsches Privatrecht (Mit Lehen-, Handels- Wechsel- und See-Recht) (1)

Politische  Selbstverwaltung:  Polizei,  Gerichtsbarkeit?
Vertretung  nach  Unten,  Oben  und  Äussen.
Begriff  der  Gemeindesache:  *)
privatrechtlich
verwaltungsrechtlich
verfassungsrechtlich.
Verfassung:  Kurzer  geschichtlicher  Rückblick.
Gegenwart:  Durchführung  des  Vertretungsgedankens  und  der  Selbstverwaltung ¬
  von  unten  nach  oben:  Landgemeinde
-  Stadtgemeinde -
  —  selbständiger  Gutsbezirk.
Kreisgemeinde  —
Kreistag.
Provinzialverband
Provinzialtag.
Landverband  —  Landtag.
Reichsverband  —  Reichstag.
Vollbürger.
Insassen:  Gemeindeangehörige.
Rechte  der  Vollbürger:
Wahlrecht,  Wählbarkeit  für  Gemeindeämter
Stimmrecht  in  der  Vollversammlung
Recht  auf  Allmænnde-Nutzung
Marklosung?
Aufenthalt,  Niederlassung,  Gewerbebetrieb  nicht  mehr
ausschliessendes  Recht  der  Vollbürger.
Oberaufsicht  des  States:
Bei  Gründung,  Theilung,  Verschmelzung,  Auflösung  von  Gemeinden. ¬

Wichtigste  Handlungen  der  Vermögensverwaltung:
Process  —  Schulden  —  Liegenschaften.
Auftheilung
Genehmigung  der  Wahlen  zu  den  (wichtigsten)  Gemeindeämtern.
Recursentscheidung
(Verwaltungsgerichte).
Gemeindevermögen.
patrimonium  universitatis:  „Gemeindegut“  2)
Arten:
Kämmereigut
Allmænnde:  Gegensatz:  Sondereigen.
Geschichtliches.
System  der  Ansiedlung:  3)  Hofsiedelung:  Dorfsiedelung.
*)  Reyscher,  Z.  XVI.
2)  Fitting,  die  rechtlichen  Verhältnisse  am  Stadtschiessgraben.
Halle  1866;  dagegen  Dernburg.
3)  Hanssen,  Agrarwesen  der  Vorzeit  in  Falcks  staatsb.  Magazin.
III.  —  v.  Löw,  d.  Markenverfass.  Heidelb.  1829.—  v.  Maurer,  Einleit.
z.  Gesch.  d.  Mark-,  Dorf-,  Hof-,  Stadtverfass.  München  1849.—  v.  Maurer,
Gesch.  d.  Markenverfass.  Erl.  1856.—  v.  Maurer,  Gesch.  d.  Frohnhöfe,
Bauernhöfe  etc.  Erlangen  I—V.  1862—63.—  v.Maurer,  Gesch.  d.  Dorf¬
            
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