Metadata : ¬Der Rechtsgelehrte (Bd. 1 = No. 1/22 (1781))

Unter  der  Aufschrift:  „die  Souverainetäts-Rechte
der  Krone  Würtemberg  in  ihrem  Verhältnisse  zu  dem  standesherrlichen ¬
  Eigenthumsrechte  des  fürstlichen  Gesamthauses ¬
  Hohenlohe,  hat  Herr  Geheimerrath  Dr.  Zachariä
das  Publikum  mit  einer  Abhandlung  beschenkt,  welche
den  Beweis  liefern  soll,  daß  das  fürstliche  Haus  Hohenlohe ¬
  ohne  seine  besondere  Zustimmung  auch  im  Wege  der
Gesetzgebung  nicht  verpflichtet  werden  könne,  der  Ablösung ¬
  seiner  grundherrlichen  Rechte  und  Gefälle  stattzugeben. ¬

Stunde  dieser  Versuch  fuͤr  sich  da,  ohne  durch  die
Verbindung  mit  den  obschwebenden  ständischen  Verhandlungen =
  über  die  Gesetzes-Entwürfe  in  Betreff  der  Entschädigung ¬
  der  Gutsherrschaften  für  die  aufgehobenen  leibeigenschaftlichen ¬
  Leistungen,  der  Umwandlung  und  Ablösung ¬
  der  Frohnen  und  endlich  in  Betreff  der  „Beeden"  und
ähnlicher  älterer  Abgaben  ein  allgemeineres  vaterländisches
Interesse  zu  gewinnen,  wäre  nicht  sogar  zu  befürchten,  daß,
getäuscht  durch  die  anscheinend  unbefangene  Darstellung
des  gelehrten  Verfassers,  mancher  der  Betheiligten  versucht ¬
  seyn  möchte,  den  Schein  des  Rechts  dem  wirklichen
Rechte  und  ein  scheinbares  oder  doch  nur  vorübergehendes
            
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