—
169
tigkeit der Taxation einleuchtend zu machen; vielleicht
gar wird es nicht möglich seyn, diese ganz genau richtig =
zu verfertigen, weil man doch keine Klassen ins
Unendliche annehmen, jeden Erdboden chemisch zerlegen, =
seine wasserhaltende Kraft, seine Exposition
nach den Himmelsgegenden und andere Umstände untersuchen =
kann, welche auf die Güte und Fruchtbarkeit
des Bodens Einfluß haben; alle absolute Gleichheit
muß also immer eine Chimäre bleiben, und man kann
nicht Jeden anhören, welcher sich gegen seine Nachbarn =
für verkürzt hölt. Jeder soll billig das allgemeine ¬
Beste in Betrachtung ziehen, welches aus der
Theilung folget; er soll erwägen: daß der ihm zugetheilte =
Entschädigungs=Distrikt ihm immer mehrere
Vortheile gewähren wird, wie die vorige Gemeinschaft; =
er soll bey der Ueberzeugung, daß er keinen
positiven Schaden gelitten habe, seinen Mitbürgern =
einen vielleicht etwas grössern Nutzen, den sie
aus der Auseinandersetzung bezogen haben, nicht mißgönnen. =
Verletzungen, welche mehr als den zehnten,
und beynahe den vierten Theil, oder gar wohl drüber
betragen, werden billig berichtiget; weil aber die
Beschwerniß der Ausmittelung und Ausgleichung derselben =
mit jedem Tage steigt, — indem nach der Theilung =
bey der bessern und zweckmäßigern Benutzungsart, =
die Güte und der Werth der Grundstücke sich
vermehrt, und daher ihr voriger Zustand sich nicht