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vortreflich bemerket, und ich ebenfalls schon
anderwärts angeführet habe, ) größtentheils
dem Mangel ihrer Behandlung als Wissen
schaft zuschreiben, auch wird ihr Fortrücken,
wie Herr Thaer*) ganz richtig urtheilt,
durch die fehlerhafte Legislatur des Acker
baues äusserst erschwert. Medikus
schildert mit Wärme die Bedrückungen, wel
che das Kameral=Studium von jeher von
der Rechtsgelehrsamkeit, welche sich eher zur
Wissenschaft emporgeschwungen hatte, erdul
den mußte, und freylich so lange es noch
Menschen giebt, welche sich schmeicheln mit
dem Genius der Zeit fortzuschreiten, und die
dennoch behaupten, man müsse das Studium
der Landwirthschaft auf die Universitäten ver
bannen, und blos der Rechtswissenschaft
Frühere Beyträge Fortsetzung F. 20 er 2k.
*) Angezogene Annalen. Geite 117.
212)
In der Sammlung kleiner Schriften der Ka
meral=Hohen=Schule zu Lautern, im 1ten Bandchen
in der 6ten Abhandlung. Mannheim 1781.