Dritter Abschnitt.
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und zwar die ganze actio, das ganze Forderungsrecht des Gläubigers; ¬
das dare oportere, also auch die civile Schuld, fällt
ipso jure oder per exceptionem weg, allein da die L. C. nicht
als eine solutio hinsichtlich ihrer Wirkung auf die causa solvendi ¬
angesehen werden kann, vielmehr ausdrücklich in den
Quellen der solutio entgegengestellt wird,
L. 11. pr. D. de pign. act. (XIII, 7). Solutum non
videtur, si lis contestata cum debitore sit de ipso
debito, vel si fidejussor conventus fuerit. (Ulp. lib. 28.
ad Ed.)
so besteht die obl. als naturalis fort 5). Dem ist neuerdings
Windscheid 6) mit der Behauptung entgegengetreten, daß die
obl. durch die L. C. auch ihre Klagbarkeit nicht verliere, mithin ¬
als civilis fortbestehe, und daß erst das Judicat die Wirkung ¬
der consumtio actionis habe. Allein wenn es auch richtig ¬
ist, daß die L. C. dem Gläubiger einen neuen Anspruch
gewährt, welcher dem Inhalt nach der seiner actio ist, die L.
C. dem Gläubiger sein Recht nicht überhaupt nehmen, sondern
es nur in dieses judicium einschließen will, ne bis de eadem re
sit actio, so ist der processualische Anspruch des Gläubigers
doch auch darin von seiner bis dahin ihm zustehenden actio
daß er durch den Beweis seines Forderungsrechts
verschieden,
bedingt ist. Wenn nun aber der bedingte Anspruch auf Condemnation ¬
nur an die Stelle der nicht die ganze obl. umfassenden ¬
ursprünglichen actio getreten ist, so bleibt die obl., soweit
sie über die actio hinausliegt, und ohne dieselbe sich rechtlich
— Wächter a. a. O. S. 22.
5) Vgl. Bekker, a. a. O. S. 284 ff.
will in dem Stehenbleiben der sol. retentio und compensatio nur eine
Milderung der Consumtion erblicken (dagegen schon Bekker a. a. O.
S. 291.). — Wetzell a. a. O. S. 81. erklärt die n. o. daraus, daß
die L. C. nur „die processualische Form des streitigen Rechts, nicht dieses ¬
selbst in seiner davon zu trennenden materiellen Existenz angreift".
Letzterer geht offenbar davon aus, daß die n. o. ein Recht dessen, cui
debetur, enthalte, und muß daher den Gegenstand der L. C. irgend wie
enger fassen. Hält man aber daran fest, daß die n. o. überall kein
Recht gewährt, so kann auch nach Consumtion des vollen Rechts die
n. o. bestehen bleiben.
6) A. a. O. S. 66.