Volltext : Schwanert, Hermann August: ¬Die Naturobligationen des römischen Rechts

Dritter  Abschnitt.
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und  zwar  die  ganze  actio,  das  ganze  Forderungsrecht  des  Gläubigers; ¬
  das  dare  oportere,  also  auch  die  civile  Schuld,  fällt
ipso  jure  oder  per  exceptionem  weg,  allein  da  die  L.  C.  nicht
als  eine  solutio  hinsichtlich  ihrer  Wirkung  auf  die  causa  solvendi ¬
  angesehen  werden  kann,  vielmehr  ausdrücklich  in  den
Quellen  der  solutio  entgegengestellt  wird,
L.  11.  pr.  D.  de  pign.  act.  (XIII,  7).  Solutum  non
videtur,  si  lis  contestata  cum  debitore  sit  de  ipso
debito,  vel  si  fidejussor  conventus  fuerit.  (Ulp.  lib.  28.
ad  Ed.)
so  besteht  die  obl.  als  naturalis  fort  5).  Dem  ist  neuerdings
Windscheid  6)  mit  der  Behauptung  entgegengetreten,  daß  die
obl.  durch  die  L.  C.  auch  ihre  Klagbarkeit  nicht  verliere,  mithin ¬
  als  civilis  fortbestehe,  und  daß  erst  das  Judicat  die  Wirkung ¬
  der  consumtio  actionis  habe.  Allein  wenn  es  auch  richtig ¬
  ist,  daß  die  L.  C.  dem  Gläubiger  einen  neuen  Anspruch
gewährt,  welcher  dem  Inhalt  nach  der  seiner  actio  ist,  die  L.
C.  dem  Gläubiger  sein  Recht  nicht  überhaupt  nehmen,  sondern
es  nur  in  dieses  judicium  einschließen  will,  ne  bis  de  eadem  re
sit  actio,  so  ist  der  processualische  Anspruch  des  Gläubigers
doch  auch  darin  von  seiner  bis  dahin  ihm  zustehenden  actio
daß  er  durch  den  Beweis  seines  Forderungsrechts
verschieden,
bedingt  ist.  Wenn  nun  aber  der  bedingte  Anspruch  auf  Condemnation ¬
  nur  an  die  Stelle  der  nicht  die  ganze  obl.  umfassenden ¬
  ursprünglichen  actio  getreten  ist,  so  bleibt  die  obl.,  soweit
sie  über  die  actio  hinausliegt,  und  ohne  dieselbe  sich  rechtlich
—  Wächter  a.  a.  O.  S.  22.
5)  Vgl.  Bekker,  a.  a.  O.  S.  284  ff.
will  in  dem  Stehenbleiben  der  sol.  retentio  und  compensatio  nur  eine
Milderung  der  Consumtion  erblicken  (dagegen  schon  Bekker  a.  a.  O.
S.  291.).  —  Wetzell  a.  a.  O.  S.  81.  erklärt  die  n.  o.  daraus,  daß
die  L.  C.  nur  „die  processualische  Form  des  streitigen  Rechts,  nicht  dieses ¬
  selbst  in  seiner  davon  zu  trennenden  materiellen  Existenz  angreift".
Letzterer  geht  offenbar  davon  aus,  daß  die  n.  o.  ein  Recht  dessen,  cui
debetur,  enthalte,  und  muß  daher  den  Gegenstand  der  L.  C.  irgend  wie
enger  fassen.  Hält  man  aber  daran  fest,  daß  die  n.  o.  überall  kein
Recht  gewährt,  so  kann  auch  nach  Consumtion  des  vollen  Rechts  die
n.  o.  bestehen  bleiben.
6)  A.  a.  O.  S.  66.
            
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