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interessenten und 3. des Innungsverbandes deutscher
Baugewerkmeister statt.
Der Antrag des Abgeordneten Wallbrecht ging
im wesentlichen dahin, daß die polizeiliche Genehmigung ¬
eines Neu- oder Umbaues nur dann
erteilt werden dürfe, wenn ein von den Gemeindebehörden ¬
zu errichtendes Bauschöffenamt gegen
die Zahlungfähigkeit des Gesuchstellers keine Bedenken ¬
habe.
Der Berichterstatter der Justizkommission, Abg.
Dr. Eckels, verlas die vorerwähnten Petitionen
und gab dem Hause über die mehrfachen Verhandlungen
der Justizkommission, über die wir schon berichtet
haben, näheren Bericht. Er erklärte, daß sowohl
die Königliche Staatsregierung wie die Kommission
zu der Überzeugung gekommen sei, daß keiner von
den fünf verschiedenen im Justizministerium ausgearbeiteten ¬
Gesetzentwürfe ausführbar sei, empfahl
aber im Hinblick darauf, daß die Staatsregierung
noch keine bestimmte Erklärung abgegeben habe, auch
diese Petitionen der Regierung zur Erwägung zu
überweisen. Darüber, ob sich ein anderer Weg
finden ließe, etwa auf der Basis des Antrages Wallbrecht, ¬
könne er sich als Berichterstatter nicht auslassen. ¬
Der freikonservative Abgeordnete von Woyna
erklärte den Antrag Wallbrecht für unausführbar,
weil gerade die Städte, die zu allermeist in Betracht
kommen würden, sich nicht zur Einführung des Ortstatuts ¬
verstehen würden. Von einer Stadtgemeinde.
das sei die Stadt Berlin,
sei er dieser Ansicht und