Metadata : Bausenwein, Richard: ¬Das österreichische und ungarische Handelsrecht in vergleichender Darstellung

79
interessenten  und  3.  des  Innungsverbandes  deutscher
Baugewerkmeister  statt.
Der  Antrag  des  Abgeordneten  Wallbrecht  ging
im  wesentlichen  dahin,  daß  die  polizeiliche  Genehmigung ¬
  eines  Neu-  oder  Umbaues  nur  dann
erteilt  werden  dürfe,  wenn  ein  von  den  Gemeindebehörden ¬
  zu  errichtendes  Bauschöffenamt  gegen
die  Zahlungfähigkeit  des  Gesuchstellers  keine  Bedenken ¬
  habe.
Der  Berichterstatter  der  Justizkommission,  Abg.
Dr.  Eckels,  verlas  die  vorerwähnten  Petitionen
und  gab  dem  Hause  über  die  mehrfachen  Verhandlungen
der  Justizkommission,  über  die  wir  schon  berichtet
haben,  näheren  Bericht.  Er  erklärte,  daß  sowohl
die  Königliche  Staatsregierung  wie  die  Kommission
zu  der  Überzeugung  gekommen  sei,  daß  keiner  von
den  fünf  verschiedenen  im  Justizministerium  ausgearbeiteten ¬
  Gesetzentwürfe  ausführbar  sei,  empfahl
aber  im  Hinblick  darauf,  daß  die  Staatsregierung
noch  keine  bestimmte  Erklärung  abgegeben  habe,  auch
diese  Petitionen  der  Regierung  zur  Erwägung  zu
überweisen.  Darüber,  ob  sich  ein  anderer  Weg
finden  ließe,  etwa  auf  der  Basis  des  Antrages  Wallbrecht, ¬
  könne  er  sich  als  Berichterstatter  nicht  auslassen. ¬

Der  freikonservative  Abgeordnete  von  Woyna
erklärte  den  Antrag  Wallbrecht  für  unausführbar,
weil  gerade  die  Städte,  die  zu  allermeist  in  Betracht
kommen  würden,  sich  nicht  zur  Einführung  des  Ortstatuts ¬
  verstehen  würden.  Von  einer  Stadtgemeinde.
das  sei  die  Stadt  Berlin,
sei  er  dieser  Ansicht  und
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer