Full text: Proff, Karl: Neue Beytraege zur Befoerderung und Verbesserung der Land- und Forst-Kultur

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1) ist nach dem Mastzustande des Waldes die An 
zahl der Schweine zu schätzen, welche bey voller Mast 
darin gefeistet werden können, und dieses Produkt 
auf die Fälle der halben, drittel oder viertel Mast 
anzuwenden. 
2) Jst die Anzahl der Schweine auszumitteln, 
welche jeder Mastberechtigte einzutreiben befugt ist; 
und wenn diese größer ist, als der Wald sie nach dem 
Waldanschlage einnehmen kann, so ist jedem Berech 
tigten eine verhältnißmäßige Kürzung zu machen. 
3) Alsdann ist aus einem Durchschnitt von zehn 
oder zwanzig Jahren zu bestimmen, wie oft der Fall 
einer vollen, halben, viertel oder Sprangmast einge 
treten, dieses Produkt auf jedes einzelne Jahr zu repar 
tiren und darnach und nach den Sätzen Nr. 1 und 2 die 
Anzahl Schweine zu berechnen, welcher jeder Mast 
berechtigte im Durchschnitt jährlich wirklich in die 
Mast getrieben hat. 
4) Hiernach ist der Werth der wirklichen Mast, 
oder der Sprangmast für ein Schwein, oder das soge 
nannte Fehmgeld, auszumitteln, und der Betrag der 
dabey üblichen Kosten davon abzusetzen. 
5) Diesen also ausgemittelten Werth der Masten 
ist der Holzeigenthümer befugt, den Mastinteressenten 
an Körnern, die nach einer zehnjährigen Durchschnitts 
summe der Mittelpreise der nächsten Marktstadt anzu 
schlagen sind, zu vergüten; jedoch brauchen die Mast=
	        
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