Contents : Proff, Karl: Neue Beytraege zur Befoerderung und Verbesserung der Land- und Forst-Kultur

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legen  wollen,  weil  die  Mehrzahl  der  Menschen  überhaupt -
  nicht  recht  ihrer  Vorstellung  sich  bewußt  ist,
um  so  weniger,  als  für  die  Mehrzahl  der  Empfänger
der  Brief  eine  sehr  gleichgültige  Sache  war,  die  zur  Aufmerksamkeit -
  anzuspornen  nicht  geeignet  schien,  weil  auch
selten  der  Mensch  nach  mehreren  Monaten  weiß,  was
er  vor  Monaten  dachte,  und  weil  insbesondere  über
den  vorliegenden  Fall  im  Großherzogthum  Hessen  wahrscheinlich -
  so  viel  gesprochen  worden  ist,  daß  dies  schwankende -
  Gerede  auch  auf  den  Einzelnen  wirkte,  und  nun
eine  Auslegung  des  Briefs  erzeugte,  an  den  die  Empfänger -
  im  Momente  des  Empfanges  gar  nicht  gedacht
hatten,  so  daß  mancher  über  die  7  Fragen  Vernommene
in  wahrer  Selbsttäuschung  über  das,  was  er  gedacht
haben  soll,  sich  befunden  haben  mag.  —  Allein  ungeachtet -
  dieser  Bemerkungen,  darf  doch  daraus,  daß  die  weit
überwiegende  Mehrzahl  der  Vernommenen  an  keinen  Auftrag -
  des  Großherzogs,  in  dessen  Namen  Hoffmann  gehandelt -
  haben  sollte,  gedacht  hat,  so  viel  abgeleitet  werden, -
  daß  die  Mehrzahl  den  Brief  nur  für  eine  bloße
Privatmeinung  Hoffmanns  hielt,  und  so  darf  man  von
jedem  unpartheiischen  Richter  hoffen,  daß  er  selbst  in
dem  Briefe  nichts  Anderes  finde,  als  was  der  gesunde
Menschenverstand  darin  gefunden  hat.  Wenn  freilich
einzelne  Empfänger  eine  andere  Ansicht  hatten  und  einen
Auftrag,  den  Hoffmann  von  Sr.  K.  Hoheit  dem  Großherzog -
  erhalten  habe,  voraussetzten,  so  kann  dieß  nicht
dem  Commerzienrath  Hoffmann  zum  Nachtheil  gereichen,
weil  schwerlich  Jemand  hoffen  kann,  bei  seinen  Handlungen -
  oder  Aeußerungen  einer  schiefen  Ansicht  zu  entgehen, -
  die  der  Unverstand  macht.  Wer  möchte  je  die
Schriftsteller  für  jene  alberne  Auslegungen  verantwort¬Max-Planck-Institut -
  für
europäische  Rechtsgeschichte
DFG
            
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