Full text: Proff, Karl: Neue Beytraege zur Befoerderung und Verbesserung der Land- und Forst-Kultur

1II 
§. 87. 
Bey der Ausmittelung des Viehstandes für die 
persönlichen Verhältnisse, sind die Haushaltungen 
aller solcher Einwohner, welche ein unbestimmtes Ge 
rechtsam, Vieh zur Gemeinen=Weide zu schicken, 
rechtmäßig hergebracht haben, mit aufzuzählen, und 
für diese die nöthige Anzahl Viehes für den innern 
Haushalt, Mann, Frau und drey Kinder, nach 
haushälterischen Regeln zu berechnen. Auf das Er 
forderniß für das Gesinde wird bey denen, welche 
ohnehin Land besitzen, nicht acht gegeben, und wo 
für einige Einwohner die Viehzahl bestimmt ist, (wie 
z. B. für die Anbauer §. 75.) da hat es auch dabey 
sein Bewenden. 
§. 88 — 89. 
Der ausgemittelte Total=Betrag der Haushal 
tungsbedürfnisse zu Kuhweiden reducirt, wird von der 
Masse der vorhandenen Kuhweiden vorab abgezogen, 
die übrigen Kuhweiden werden unter die Landbesitzer, 
nach dem Verhältniß, dem Flächeninhalt und der Güte 
der Ländereyen und Wiesen vertheilt; wenn aber ein 
Abgang eintritt, so wird das Fehlende den Landbe 
sitzern abgekürzet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer