Full text : Teutsche Staatskanzley (Th. 2 (1783))

186  8.)  Von  dem  Streit  uͤber  die  Reli¬Schwäbische -
  Grafen:  „—  doch  vorbe¬— -
  daß  mit  den  Prälaten  Gleichhalten, -

heit  gehalten  werde.
5.  5.
Am  Ende  dieser  Schrift  nimmt  sich  der
Verfasser  auch  noch  eines  andern  in  der  aͤchten
Beschaffenheit  behaupteten  Satzes  an:
Daß  nemlich  es  mit  der  Rheinisch-prälatischen -
  Stimme  nicht  eher  zur  Richtigkeit -
  gekommen,  als  bis  dagegen  das
westphälisch-reichsgraͤfliche  Collegium  als
ein  evangelicum  introducirt  worden.
Es  handelt  jedoch  hievon  nur  ein  einiger -
  Paragraph.
§.  6.
Wenn  man  die  Sache  unpartheyisch  beurtheilt: -
  so  dörfte  wohl  kein  Theil  ganz  recht
behalten.  Die  Präͤlaten  beriefen  sich  zwar
darauf,  daß  sie  vor  Zeiten  auch  zwei  Stimmen -
  gehabt  haben.  Wahrscheinlich  war  es
ihnen  aber  selbst  nicht  ganz  Ernst.  Wenigstens -
  wuͤrde  der  Beweiß  sehr  schwer  zu  fuͤhren
gewesen  seyn.  Wenn  aber  die  Praͤlaten  doch
darauf  drungen,  daß  zwischen  ihnen  und  den
Grafen  Gleichheit  behalten  werden  moͤgte,
und  wenn  mehrere  Stimmen  katholischer  Reichsstaͤnde -
  sich  ihrer  annahmen:  so  war  es  ihnen  gewiß -
  nicht  eigentlich  darum  zu  thun,  daß  auf
den
Max-Planck-Institut  für
            
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