Full text: Proff, Karl: Neue Beytraege zur Befoerderung und Verbesserung der Land- und Forst-Kultur

104 
Sommer=Kuhweide haushälterisch, nach der Art des 
Viehes, welches die Weide begangen, gerechnet wer 
den müssen. 
Wenn nun die ausgemittelte Zahl der Kuhweiden 
mit diesen in der Gemeinheit gefundenen Kuhweiden 
verglichen wird, so erfolgt daraus das Resultat der 
auf jeden Berechtigten fallenden Zahl der Kuhweiden. 
§. 65 — 72. 
Wenn sich im Viehstande beträchtliche Verände 
rungen ergeben haben, worüber keine Ausgleichung 
bewirkt werden konnte, oder wenn die Gemeinheit 
das Vieh nur sparsam ernähret hat, und desfalls die 
Entschädigung an Grund und Boden nicht reichlich 
ausfallen kann, so kann der Grundherr oder die 
Weideberechtigten eine genauere Untersuchung des 
Viehstandes verlangen, wenn der Unterschied mehr 
als ein Zehntheil der Berechtigung beträgt. Jst dann 
durch Verträge oder rechtliche Entscheidungen kein 
Viehstandsmaaß festgesetzet, so ist nach folgenden Re 
geln zu verfahren: 
Wenn bey vereinzelten Pertinenzien eines Haus 
halts, oder bey wüste gewordenen Höfen die Besitzer 
der vereinzelten Stücke ganz oder zum Theil in die 
Weide= oder sonstigen Rechte des Haushalts getreten 
sind, und dafür eine Entschädigungsquote aus der 
Gemeinde erhalten: so ist diese verhältnißmäßig an
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer