Inhaltsverzeichnis : Proff, Karl: Neue Beytraege zur Befoerderung und Verbesserung der Land- und Forst-Kultur

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lungsplan  wird  dann  von  dem  Landesökonomie=Kollegium =
  geprüfet,  angenommen,  oder  rectificirt,  die
Richtigkeit  unter  Aussteckung  der  Theilungslinien  an
Ort  und  Stelle  geprüft,  er  wird,  wenn  er  zutrift,
bestimmt  genehmigt,  und  durch  die  öffentliche  Nachrichten =
  die  Vollendung  des  Theilungsplanes  allen  Jnteressenten =
  zur  beliebigen  Einsicht  bekannt  gemacht
und  eine  Tagesfarth  zur  Publikation  festgesetzet.
§.  44.
Jn  dem  zur  Publikation  des  Theilungsplanes  ane
geordneten  Termin,  wird  derselbe  den  Theilnehmern
an  Ort  und  Stelle  verdeutlichet,  und  wenn  keine  wichtige, =
  vorher  nicht  erledigte  Beschwerden  vorkommen,
oder  wenn  die  vorkommenden  auf  der  Stelle  verglichen =
  und  gehoben  werden,  so  ist  sofort  zur  Vollziehung
der  Auseinandersetzung  und  Anweisung  der  Entschädigungstheile =
  zum  künftigen  Privateigenthum  fortzuschreiten. =
  Bey  erheblichen,  vorhin  nicht  gehobenen
Anständen,  ist  vorab  der  Befehl  des  LandesökonomieKollegiums =
  abzuwarten.  Bey  wichtigen  Theilungssachen =
  wird  ein  Theilungs=Receß  angefertigt,  und  dieser =
  oder  das  Theilungs=Protokoll  nach  beendigtem
Geschäfte  den  Gerichten,
worunter  die  Theilungsdistrikte =
  gelegen  sind,  zur  Berichtigung  der  Kataster
mitgetheilt.
            
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