Full text : Proff, Karl: Neue Beytraege zur Befoerderung und Verbesserung der Land- und Forst-Kultur

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werden  können?  Nach  hinlänglicher  Aufklärung  über
diese  Punkte  wird  vorläufig  entschieden,  ob  zur  formellen ¬
  Vorbereitung  des  Theilungsgeschäftes  geschritten =
  werden  solle?
Siebentes  Kapitel.
Vom  Verfahren  bis  zur  völligen  Entscheidung  der  Frage
ob  zu  theilen  sey,  oder  nicht?
§.  40.
Wenn  die  im  vorigen  Kapitel  vorgeschriebene  allgemeine =
  Untersuchung  es  wahrscheinlich  gemacht  hat,
daß  das  Theilungsgeschäft  zu  Stande  kommen  könne,
und  die  Kosten  nicht  vergebens  seyn  werden,  so  werden =
  alle  diejenigen,  welche  bey  einer  Gemeinheitstheilung =
  interessirt  sind,  auf  einen  durch  die  öffentlichen
Blätter  bekannt  zu  machenden  peremptorischen  Termin ¬
  vorgeladen,  um  ihre  Gerechtsame  und  Ansprüche,
sie  mögen  aus  einem  Grunde,  welcher  es  immer  sey,
herrühren,  in  Acht  zu  nehmen.  Kommunitäten  müssen =
  durch  rechtmäßig  konstituirte  Syndiken  erscheinen.
In  der  angeordneten  Tagesfarth  wird  der  Umfang
und  die  Grenze  der  in  Frage  stehenden  Gemeinheit
der  Punkt  des  Grundeigenthums  derselben  erforscht,
und  dann  zur  Bestimmung  der  einzelnen  Berechtigungen =
  geschritten;  sämtliche  Betheiligten  werden  hier=
            
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