Volltext : Proff, Karl: Neue Beytraege zur Befoerderung und Verbesserung der Land- und Forst-Kultur

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Verkürzung,  sie  sey  so  groß  als  sie  wolle,  kann  je
erwirken,  daß  zur  Gemeinschaft  zurückgeschritten
werde;  sie  veranlaßt  blos  eine  Rectifikation.  —  Wer
sich  über  Verkürzung  beschwert,  muß,  wenn  er  solche
nicht  vorab  gehörig  bescheiniget,  die  Berichtigungskosten =
  vorschiessen,  und  ist  seine  Beschwerde  offenbar
ungegründet,  so  soll  der  Beschwerdeführer  und  sein
Rechtsfreund  auf  die  Art  bestraft  werden,  wie  schon
oben  §.  19.  bestimmet  worden  ist.
Zweyte  Abtheilung.
Ordentlicher  Lauf  des  Verfahrens  in  Gemeinheits=Aufhebungs=Sachen. ¬

Sechstes  Kapitel.
Vom  ersten  vorläufigen  Verfahren  bis  dahin,  daß  sich  die  erwä
zweifelhafte  Frage:  ob  getheilet  werden  soll?  mit  ziemlicher =
  Wahrscheinlichkeit  beurtheilen  laßt.
§.  57.
Ohngeachtet  der  festgesetzten  Grundsätze  bleibt  es
dennoch  den  Interessenten  frey,  sich  selbst  privatim
auseinander  zu  setzen;  diese  Auseinandersetzungen
müssen  aber  nicht  nur  der  ordentlichen  Obrigkeit  zur
Berichtigung  der  Kataster,  sondern  auch  dem  Landesdkonomie=Kollegium, =
  mit  Beylegung  des  Theilungs=
            
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