Full text : Lehrbuch eines civilistischen Cursus (Bd. 1)

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Einleitung.
oder  mehrerer.
oder  eines  Einzigen  .
theils  wie  die  wichtigsten  Anstalten  im
Staate  organisirt  sind,  besonders
öffentlicher  Unterricht,
bürgerliche  Justiz  ,
Staats  Eigenthum  und  Polizey,
Criminal  Justiz.
*)  Die  Rechte  auf  die  eigene  Person  sind  das,
was  übrig  bleibt,  wenn  man  die  Einschränkungen =
  aus  allen  andern  Theilen  abzieht,  und  haben =
  deswegen  keine  eigene  Theorie.
F.  5.
.
Der  Jnbegriff  aller  dieser  Bestimmungen
macht  das  positive  Recht  eines  Staats  aus
ius  ciuile  in  s.  lato,  ius  proprium  ciuitatis,
und  zwar
1
1.  Das  Privat  Recht  nach  seinen  drey  |  |
Theilen
.
Personen  Recht  ,
-. -

Sachen  Recht,
Recht  der  Forderungen  und  Klagen. =

,
2.  Das  oͤffentliche  Recht,  theils  eigentliches ¬
  StaatsRecht,  theils  Regierungs  Recht)
Kirchen  Recht,
Justiz  Recht,
Ca. =

            
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