Metadaten : Otto, Johann Friedrich Wilhelm: System einer allgemeinen Hydrographie des Erdbodens

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Zweite  Abth.  Zweiter  Abschnitt.
Die  Wasser  zu  Warmbrunn  in  Schlesien  1).
Der  Biliner  Sauerbrunnen  in  Böhmen.  Er  entspringt ¬
  aus  vier  Quellen,  deren  Wasser  mit  Kohlensäure
sehr  angeschwängert  ist,  welche  sich  in  Gestalt  einer
Dunstwolke  über  ihnen  entwickelt.  Es  setzt  am  Abflusse
einen  weißen  Kalksinter  ab,  welcher  sich  in  schönen  rhomboidatischen, ¬
  undurchsichtigen  Kristallen  zeigt  2).
Das  Selterwasser  im  Trierschen  3).
Eisenwasser,  Stahlwasser.
Wasser,  welche  kleine  abgerissene  Theile  in  Metallgestalt
bei  sich  führen,  gehören  nicht  hieher:  sondern  nur  allein  solche, ¬
  die  Metalle  aufgelöset  enthalten.  Metalle  werden  aber
nur  dann  im  Wasser  aufgelöset,  wenn  sie  in  oxidirter  Gestalt ¬
  vorkommen.  Vorzüglich  gilt  das  vom  Eisen.  Die  Kohlensäure ¬
  ist  nun  in  den  Mineralwassern  das  Haupt=Auflösungsmittel ¬
  dieses  Metalls,  und  daher  enthalten  fast  alle
Quellen,  welche  man  Sauerbrunnen  nennt,  etwas  davon.
Die  eisenhaltigen  Sauerwasser  sind,  unter  allen  am  gemeinsten, ¬
  da  man  fast  allenthalben  in  der  Erde  Eisen  antrifft.
Sie  fehlen  fast  nie  in  sumpfigen  Gegenden,  und  in  der  Nachbarschaft ¬
  der  Schwefelkiese,  welche  mit  Schwefel  vererztes
Eisen  sind.  Diese  Quellen,  welche  aber  neben  dem  Eisen
noch  andere  Bestandtheile  enthalten,  sind  äußerlich  an  dem
Eisenocher,  welchen  sie  absetzen,  und  an  ihrer  fettig  scheinenden ¬
  regenbogenfarbigen  Haut  kennbar,  welche  nichts  anders, ¬
  als  ein  vor  seiner  Auflösung  geschiedenes  Eisen  ist.
Wenn  die  Kohlensäure  anfängt,  aus  dem  Wasser  zu  entweichen, ¬
  so  kann  das  Eisen  nicht  ganz  in  seiner  Auflösung  blei1) ¬
  Mogalla  Briefe  über  die  Bäder  zu  Warmbrunn.  Berlin  1796.
2)  Reuß  Naturgeschichte  des  Biliner  Sauerbrunnens.  Prag  1788.
3)  Journal  von  und  für  Deutschland.  1784.  9  St.  S.  156,
            
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