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bleibt es bezüglich der Erhebung der Gefälle von Brennmaterialien -
bei dem Eingange, in der bisherigen Art,
mit Hinsicht auf das vorangezogene Gesetz vom 8. Februar -
d. J., demnach aber kann in den Vorstädten der
genannten Städte wie bisher schon, auch ferner noch
Fixation der Brennmaterialien, jedoch mit Berücksichtigung -
der neuen Sätze, beibehalten werden, daher wir die
diesfälligen Nachweisungen gewärtigen.
Oppeln, den 30. Juni 1819.
Königl. Preuß, Regierung.
B.
Post. Regal.
41.
Erculare des Königl. General=Postamts an sämm= | |
liche Grenz=Postämter der 7 östlichen Provinzen und
der Post=Aemter in Neu Vorpommern, wegen des
von den aus den Anhaltschen Landen nach dem
Auslande gehenden oder aus dem Auslande kommenden -
und nach dem Anhaltschen gehenden Päckereien
erhobenen Transito-Zolls.
Es ist Beschwerde darüber geführt worden, daß mehrere -
Postämter, sowohl von denen aus den Anhältschen
Landen nach dem Auslande gehenden, als aus dem Auslande -
kommenden und nach den Anhaltschen gehenden
Päckereien, den Transito=Zoll erhöben. | |
Unbegreiflich ist es aber dem General=Postamte, wie
diese Postämter so offenbar gegen die klarsten Vorschriften -
der desfalls ergangenen Verordnungen verstoßen können, -
denn
1) ist in dem Circulair vom 3. März c. ausdrücklich
bestimmt, daß die ganz umschlossenen Anhaltschen
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