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Blicke auf die neuesten Schriften
als der alte religiöse Glaube zerfiel 8. q5. Die Mjthe
des Deus terminus und der durch ihn gewährte religiöse
Schutz des Eigenthums erklärt uns die Geheimwissenschaft
und die hohe Achtung der Agrimensoren, von welchen der
Verfasser im III. Capitel ausführlich handelt (S. 97—»55.).
Er beleuchtet drei wichtige Fragen:
1) Welchen Einfluss hat die Lehre der Etrusker auf das
Verfahren der Ackervermessungen in Rom ?
2) Auf welche Weise wurde bei den Römern dabei ver-
fahren ?
3) Wie haben sich die Traditionen davon noch im Mittel-
alter erhalten?
Herr G i r a u d nimmt hier die von N i e b u h r schon in der
ersten Ausgabe seiner röm.Geschichte angestellten Untersuchun-
gen über die römischen Agrimensoren wieder auf, erhebt sie zur
gröfsern Klarheit, erörtert verschiedene von ihm oder von an-
dern nicht entwickelte Punkte, und geht auch in einige Streit-
fragen ein (z. E. über den angeblichen (9) etruskischen
Agrimensor Vegoia (p. 111—n4*)*
Er beweist durch viele wörtlich abgedruckte Stel-
len aus Cicero, Varro, Festus dass die Geheimwissen-
schaft der Agrimensoren aus Griechenland stammt, dann
in Etrurien ausgebildet, von hier nach Rom kam. Sie
war ein integrirender Theil der disciplina Haruspicina, hatte
also einen religiösen Character und beweist aufs neue, dass
die Heiligkeit des Eigenthums auf der Religionslehre der
Alten beruhte. Er leitet die Unmöglichkeit der Alluvio beim
ager limitatus, (nach Fr. 16 D.Hi, 1. und fr. 1. H.». D.43, 12)
aus der Unveränderlichkeit des unter einem gehaltenem Au-
gurium abgemessenen und feierlich (10) begrenzten Ackerge-
bietes her, und aus dem etrurischen Ursprung der römi-
schen Mefskunst die Nothwendigkeit für die Römer, die-
lt) Er will diesen Namen nicht gelten lassen.
10) Die Feierlichkeiten beschreibt Siculus Flaccus, bei Goesius
p. 5. abgedruckt, bei Giraud p. 108.