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Hauptblatt.
verneur der österreichischen Nationalbank, Joseph Mayer Ritter von Gravenegg, -
aus Anlaß der Versetzung in den Ruhestand, als Beweis der allerhöchst
besonderen Anerkennung für dessen ausgezeichnete mehr als fünfzigjährige Dienstleistung -
den Orden der eisernen Krone zweiter Classe tarfrei zu verleihen.
Se. k. k. Majestät haben über den Vortrag des Ministers der Justiz folgende
allerhöchste Enischließung ad. Olmütz den 15. December 1848 zu erlassen geruhet:
„Ich enthebe den Anton Grafen von Sedlnitzty über sein Ansuchen von
seinem Dienstposten als Präsident des mährischeschlesischen Appellationsgerichtes,
und nehme seine Erklärung, daß er die Verhandlung wegen der ihm gebührenden
Penston einem Zeitpuncte vorbehalten wolle, wo die Staatsfinanzen weniger als
jetzt in Anspruch genommen sein werden, zur wohlgefälligen Kenntniß,
Se. k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 9. December
1848 den Vicpräsidenten des Tiroler Guberniums, Freiherrn von Benz, unter
Bewilligung der normalmäßigen Pension in den wohlverdienten Ruhestand zu
versetzen, und über seine lange, treue und eifrige Dienstleistung allerhöchst Ihre
Zufriedenheit auszudrücken geruhet.
Se. k. k. Majestät haben bereits mit allerhöchster Entschließung vom 25. August -
1848, über Antrag des Ministers der Justiz, die Auflassung des mit der
allerhöchsten Entschließung vom 1. Mai 1848 ereirten Generalsecretariats des
Ministeriums der Justiz zu genehmigen und unter Einem den Professor, Dr. Anton -
Hye, von diesem bis dahin bekleideten Posten, unter Vorbehalt des Ranges
und Charakters eines Ministerialrathes, so wie seines Rücktrittes zur Professur
an der Universität in Wien zu entheben, zugleich aber bis auf weitere Verfügung
die außerordentliche Verwendung deselben zu legislativen Arbeiten des Justizministeriums -
zu gestatten geruhet.
Se. Majestät der Kaiser haben den beim Kriegsministerium als Correferent
für die Sanitätsgegenstände angestellten k. k. Rath und Feldstabsarzt, Med. Dr.
Joseph Kottmayer, an die Stelle des mit derselben allerhöchsten Entschließung
über eigenes Ansuchen in den Ruhestand versetzten Oberstfeldarztes, Hofratha Dr.
Bischoff von Altenstern, zum obersten Feldarzte mit dem Titel und Range
eines Ministerialrathes und den für seine Charge systemisirten Gebühren allergnädigst -
zu ernennen geruhet.
Zu Ministerialräthen wurden ernannt: Der vormalig k. ung. Statthaltereirath -
Metell Ofegovich und der galiz. Gubernialrath Joseph Oettl im Ministerium -
des Jnneren; — der Oberst Franz von Mayern und den steiermärk.
Verordnete Franz Ritter von Kalchberg im Minsterium für Handel, Gewerbe
und öffentliche Bauten, und der griech, kath. Dechant und Reichstagsabgeordnete
Gregor Szaßkiewicz bei dem Ministerium des öffentl. Unterrichts,
Der bisherige Bergrath Rudolph Feistmantel und Joseph Ritter von
Schreibers wurden als Sectionsräthe beim Ministerium für Landescultur und
Bergwesen angestellt.
Mit a. h. Entschließung vom 31. Deember 1848 wurde die Stelle eines
Directors der Tabakfabriken mit dem Titel und Charakter eines Ministerialrathes.
dann den systemmäßigen Bezügen, dem bieherigen Vieedirector Regierungsrath
Georg Plenker verliehen.
Der Reichstagsabgeordnete Anton Strobach wurde zum böhm. Appellationsrathe, -
— der Militärappellationsrath Franz Werner zum Ministerialrathe -
bei dem obersten Militärgerichtshofe, —
die Stabsauditore Ignaz Nowolny -
und Emannel Hlawacz zu General=Auditor=Lieutenants — und der
Honorar=Gubernialrath Graf De ca nati zum Delegaten in Rovigo ernannt.
Mit a. h. Entschließung von Olmütz 10. Januar 1849 wurde dem ersten
Ministerialeoncipisten im Ministerium der Justiz, Carl Beher, der Rang und
Charakter eines Landrathes mit Nachsicht der Taxen verlieben.
Dr. Gajetan Feld er wurde zum Hof= und Gerichtsadvocaten für Wien ernannt.
Max-Planck-Institut für