Contents : Österreichische Zeitschrift für Rechts- und Staatswissenschaft (Jg. 1848, Bd. 2 (1848))

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Hauptblatt.
verneur  der  österreichischen  Nationalbank,  Joseph  Mayer  Ritter  von  Gravenegg, -
  aus  Anlaß  der  Versetzung  in  den  Ruhestand,  als  Beweis  der  allerhöchst
besonderen  Anerkennung  für  dessen  ausgezeichnete  mehr  als  fünfzigjährige  Dienstleistung -
  den  Orden  der  eisernen  Krone  zweiter  Classe  tarfrei  zu  verleihen.
Se.  k.  k.  Majestät  haben  über  den  Vortrag  des  Ministers  der  Justiz  folgende
allerhöchste  Enischließung  ad.  Olmütz  den  15.  December  1848  zu  erlassen  geruhet:
„Ich  enthebe  den  Anton  Grafen  von  Sedlnitzty  über  sein  Ansuchen  von
seinem  Dienstposten  als  Präsident  des  mährischeschlesischen  Appellationsgerichtes,
und  nehme  seine  Erklärung,  daß  er  die  Verhandlung  wegen  der  ihm  gebührenden
Penston  einem  Zeitpuncte  vorbehalten  wolle,  wo  die  Staatsfinanzen  weniger  als
jetzt  in  Anspruch  genommen  sein  werden,  zur  wohlgefälligen  Kenntniß,
Se.  k.  k.  Majestät  haben  mit  allerhöchster  Entschließung  vom  9.  December
1848  den  Vicpräsidenten  des  Tiroler  Guberniums,  Freiherrn  von  Benz,  unter
Bewilligung  der  normalmäßigen  Pension  in  den  wohlverdienten  Ruhestand  zu
versetzen,  und  über  seine  lange,  treue  und  eifrige  Dienstleistung  allerhöchst  Ihre
Zufriedenheit  auszudrücken  geruhet.
Se.  k.  k.  Majestät  haben  bereits  mit  allerhöchster  Entschließung  vom  25.  August -
  1848,  über  Antrag  des  Ministers  der  Justiz,  die  Auflassung  des  mit  der
allerhöchsten  Entschließung  vom  1.  Mai  1848  ereirten  Generalsecretariats  des
Ministeriums  der  Justiz  zu  genehmigen  und  unter  Einem  den  Professor,  Dr.  Anton -
  Hye,  von  diesem  bis  dahin  bekleideten  Posten,  unter  Vorbehalt  des  Ranges
und  Charakters  eines  Ministerialrathes,  so  wie  seines  Rücktrittes  zur  Professur
an  der  Universität  in  Wien  zu  entheben,  zugleich  aber  bis  auf  weitere  Verfügung
die  außerordentliche  Verwendung  deselben  zu  legislativen  Arbeiten  des  Justizministeriums -
  zu  gestatten  geruhet.
Se.  Majestät  der  Kaiser  haben  den  beim  Kriegsministerium  als  Correferent
für  die  Sanitätsgegenstände  angestellten  k.  k.  Rath  und  Feldstabsarzt,  Med.  Dr.
Joseph  Kottmayer,  an  die  Stelle  des  mit  derselben  allerhöchsten  Entschließung
über  eigenes  Ansuchen  in  den  Ruhestand  versetzten  Oberstfeldarztes,  Hofratha  Dr.
Bischoff  von  Altenstern,  zum  obersten  Feldarzte  mit  dem  Titel  und  Range
eines  Ministerialrathes  und  den  für  seine  Charge  systemisirten  Gebühren  allergnädigst -
  zu  ernennen  geruhet.
Zu  Ministerialräthen  wurden  ernannt:  Der  vormalig  k.  ung.  Statthaltereirath -
  Metell  Ofegovich  und  der  galiz.  Gubernialrath  Joseph  Oettl  im  Ministerium -
  des  Jnneren;  —  der  Oberst  Franz  von  Mayern  und  den  steiermärk.
Verordnete  Franz  Ritter  von  Kalchberg  im  Minsterium  für  Handel,  Gewerbe
und  öffentliche  Bauten,  und  der  griech,  kath.  Dechant  und  Reichstagsabgeordnete
Gregor  Szaßkiewicz  bei  dem  Ministerium  des  öffentl.  Unterrichts,
Der  bisherige  Bergrath  Rudolph  Feistmantel  und  Joseph  Ritter  von
Schreibers  wurden  als  Sectionsräthe  beim  Ministerium  für  Landescultur  und
Bergwesen  angestellt.
Mit  a.  h.  Entschließung  vom  31.  Deember  1848  wurde  die  Stelle  eines
Directors  der  Tabakfabriken  mit  dem  Titel  und  Charakter  eines  Ministerialrathes.
dann  den  systemmäßigen  Bezügen,  dem  bieherigen  Vieedirector  Regierungsrath
Georg  Plenker  verliehen.
Der  Reichstagsabgeordnete  Anton  Strobach  wurde  zum  böhm.  Appellationsrathe, -
  —  der  Militärappellationsrath  Franz  Werner  zum  Ministerialrathe -
  bei  dem  obersten  Militärgerichtshofe,  —
die  Stabsauditore  Ignaz  Nowolny -
  und  Emannel  Hlawacz  zu  General=Auditor=Lieutenants  —  und  der
Honorar=Gubernialrath  Graf  De  ca  nati  zum  Delegaten  in  Rovigo  ernannt.
Mit  a.  h.  Entschließung  von  Olmütz  10.  Januar  1849  wurde  dem  ersten
Ministerialeoncipisten  im  Ministerium  der  Justiz,  Carl  Beher,  der  Rang  und
Charakter  eines  Landrathes  mit  Nachsicht  der  Taxen  verlieben.
Dr.  Gajetan  Feld  er  wurde  zum  Hof=  und  Gerichtsadvocaten  für  Wien  ernannt.
Max-Planck-Institut  für
            
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