Metadaten : Bayer, Hieronymus von: Theorie der summarischen Processe

Begriff  des  summarischen  Verfahrens.  §.  1.
2
gebraucht  werden.  3)  Es  ist  aber  auch  kein  Grund  vorhanden, ¬
  den  Ausdruck  „summarischer  Proceß"  gänzlich  zu
verwerfen,  *)  da  derselbe  doch  eine  eigene  Art  des  außerordentlichen ¬
  Verfahrens  bildet,  welche  sich  durch  ein  besonderes ¬
  Merkmal,  nämlich  durch  ein  auf  Beschleunigung  der
Sache  gerichtetes  Bestreben  auszeichnet.
——  ---  --  §. -
  2.
Allgemeine  Bestimmung  der  Aufgabe,  welche  die
Theorie  der  summarischen  Processe  zu  lösen  hat.
Die  Theorie  der  summarischen  Processe  hat  die  Beantwortung ¬
  folgender  zwei  Fragen  zum  Gegenstande:
3)  C.  J.  A.  Mittermaier  der  gem.  d.  b.  Proceß.  Vierter  Beitrag. ¬
  2te  Aufl.  S.  5  flg.  —  Die  Benennung  „summarischer  Proceß" ¬
  wurde  ohne  Zweifel  durch  die  im  Röm.  Rechte  öfter  vorkommenden ¬
  Ausdrücke:  summatim  cognoscere,  summar.  cognitio ¬
  (Fr.  3  §.  9.  D.  10.  4  (Ad  exhib.).  —  Fr.  3.  §.  4.
D.  37.  9.  (De  Carbon.  edict.)  —  Fr.  1.  §.  14.  D.  37.  8.
(De  ventre  in  poss.  mitt.)  —  Fr.  15.  §.  4.  D.  42.  1.  (De
re  jud.)  —  Fr.  1.  §.  9.  D.  46.  5.  (De  stipul.  praetor.
veranlaßt,  obgleich  diese  Ausdrücke  keineswegs  eine  durchgängig  beschleunigte ¬
  Verhandlung  der  Sache  bezeichneten.  Fr.  40.  D.  9.  2.
(Ad  leg.  Aquil.)  Vergl.  v.  Savigny  in  der  Zeitschrift  für
gesch.  R.  W.  Bd.  VI.  S.  231  flg.  Briegleb:  Summatim
cognoscere  quid  et  quale  fuerit  apud  Romanos.  Erl.  1843.
—  Wetzell  in  den  krit.  Jahrb.  für  d.  R.  W.  1848.  S.  769.
und  derselbe  in  s.  System  des  ord.  Civilproc.  Leipz.  1854
S.  184  §.  29.  —  Gegen  diese  Erklärung  des  Römischen  „Summatim ¬
  cognoscere“  C.  F.  Roßhirt  in  s.  Dogmengeschichte
Heidelb.  1853.  S.  90.  Vgl.  noch:  A.  W.  S.  Francke,  der
gem.  d.  u.  Schleswig=Holst.  Civilproceß.  11  Thle.  Hamb.  1844  §.  3.
Wie  Mittermaier  vorschlägt  im  Archiv  für  die  civ.  Prax.
Bd.  VII.  Heft  3.  S.  390  und  393.  —  Unter  den  verschiedenen
Reformvorschlägen  der  neuesten  Zeit  befindet  sich  auch  das  Project
der  Abschaffung  des  Unterschiedes  zwischen  dem  ord.  u.  summar.
Processe,  z.  B.  im  Arch.  für  civ.  Prax.  Bd.  XXXIII.  S.  353  flg.
            
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