Metadata : Beyträge zu der juristischen Litteratur in den preußischen Staaten (Sammlung 2 (1778))

394  Beyträge  zur  juristischen  Litteratur,
gelegenheiten  als  Gesandter  in  Haag  bearbeitet  hat,
geschehen  sey.  Auf  gethane  Nachfrage  fand  ich
beym  hiesigen  geheimen  Archiv  den  1706  eingereichten, -
  von  ihm  als  damaligem  Rath  und  Lehnsarchivarto -
  verfaßten  und  unterschriebenen  Entwurf,
welchem  die  alten  Annotaten  beygefuͤgt  sind.  Ich
habe  die  elevische  mangelhafte  Abschrift  darnach
berichtiget.
Beyl.  Lit  N.
Wegen  der  clevischen  Lehne  zu  Zütphenschen
Rechten  finden  noch  jetzt  die  Grundsätze  ihre  Anwendung, -
  die  in  einem  von  der  Regierung  den  29
Nov.  1734  nach  Hofe  erstatteten  Bericht  angenommen -
  worden.
Beyl.  Lit.  O.
Vielleicht  ist  man  im  Stande,  diese  noch  nicht
genug  aufgeklärte  Lehnsmaterie  künftig  systematischer -
  vorzutragen,  zugleich  die  Eigenschaft  der  sogenannten -
  Lathen=  und  Leibgewinnsgüter  zu  erortern. -
  Vorjetzt  sey  es  genug,  die  Schriftsteller,
die  davon  entweder  ausführlich  oder  doch  nach  einzelnen -
  Objekten  gehandelt  haben,  zu  verzeichnen.
Gerhard  Feltmann  de  Feudis  liber  unus.
(1671)  v.  Tom.  I  operum  omn.  (1764)  p.  162
sequ.
Gerhard  Feltmann  Tractatus  de  jure  in  re  et  ad
rem,  cap.  16:  de  feudis  clivensibus  et  marcanis -
  singularia  traduntur,  vid.  Tom.  I  oper,  omn.
P.  99.
Frederici  a  Sande  Commentarius  in  Gelriae  et
Zutphaniae  consuetudines  feudales.  1674.  (v.  opera -

Max-Planck-Institut  für
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer