Metadata : Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 20 (1845))

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Ein  Dionysos=Schwert  *)  hängt  also  gleichsam  fortwährend -
  über  dem  Haupte  des  Sachwalters  und  es  können
wohl  Zeiten  kommen,  wo  er  entweder  sein  Gewissen  oder
seine  Stelle  zum  Opfer  bringen  muß.  Bei  solchen  Conflicten -
  gehört  eine  seltene  Characterfestigkeit  dazu,  der  eignen -
  Ueberzeugung  selbst  dann  treu  zu  bleiben,  wenn  vielleicht -
  durch  ein  Festhalten  derselben  die  bürgerliche  Existenz -
  gefährdet  wird.
Dieser  höchst  drückenden  äußeren  Abhängigkeit  unerachtet -
  hat  sich  auch  in  Churhessen  ein  großer  Theil  der
Anwälte  die  innere  Unabhängigkeit  bewahrt  und  durch
Gesinnungs=  und  Characterfestigkeit  ausgezeichnet.
Der  Advocat  ist  bestimmt,  sagt  Kulenkamp  13),  die
Rechte  der  Staatsbürger  zu  vertheidigen;  Unterdrückungen -
  und  Mißbräuche  der  Amtsgewalt  zu  rügen,  die  Gerichte -
  in  ihren  Dienstverrichtungen  zu  controlliren  und
über  die  Befolgung  der  Gesetze  zu  wachen.  Den  Anwälten
giebt  er  sodann  das  Zeugniß.
„Die  Furchtlosigkeit,  womit  schon  jetzt  viele  Anwälte -
  gegen  einzelne  Richter  und  Gerichtshöfe  auftreten,
beweiset  zur  Genüge,  daß  durch  die  Strafgewält
der  Gerichte  der  Muth  zur  Vertheidigung  der
Rechte  der  Unterthanen  nicht  gelähmt  wird."
Anwaltsvereine  bestehen  bislang  noch  nicht.  Anwaltskammern -
  giebt  es  nicht;  auf  die  Anstellung  der  Anwälte -
  übt  der  Stand  keinen  Einfluß;  Beförderung  von
Anwälten  zu  höheren  Staatsdiensten  sind  nicht  vorgekommen. -
  Er  steht  unter  der  unbeschränkten  Disciplinar-Gewalt -
  der  Gerichte.  Diese  können  den  Geschäftshaushalt
der  Anwälte  selbst  die  Deservitenbücher  und  Einnahme¬*) -
  Cicerornis  Tusc.  Quaest.  5,  21.
Max-Planck-Institut  für
eun
            
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