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Ein Dionysos=Schwert *) hängt also gleichsam fortwährend -
über dem Haupte des Sachwalters und es können
wohl Zeiten kommen, wo er entweder sein Gewissen oder
seine Stelle zum Opfer bringen muß. Bei solchen Conflicten -
gehört eine seltene Characterfestigkeit dazu, der eignen -
Ueberzeugung selbst dann treu zu bleiben, wenn vielleicht -
durch ein Festhalten derselben die bürgerliche Existenz -
gefährdet wird.
Dieser höchst drückenden äußeren Abhängigkeit unerachtet -
hat sich auch in Churhessen ein großer Theil der
Anwälte die innere Unabhängigkeit bewahrt und durch
Gesinnungs= und Characterfestigkeit ausgezeichnet.
Der Advocat ist bestimmt, sagt Kulenkamp 13), die
Rechte der Staatsbürger zu vertheidigen; Unterdrückungen -
und Mißbräuche der Amtsgewalt zu rügen, die Gerichte -
in ihren Dienstverrichtungen zu controlliren und
über die Befolgung der Gesetze zu wachen. Den Anwälten
giebt er sodann das Zeugniß.
„Die Furchtlosigkeit, womit schon jetzt viele Anwälte -
gegen einzelne Richter und Gerichtshöfe auftreten,
beweiset zur Genüge, daß durch die Strafgewält
der Gerichte der Muth zur Vertheidigung der
Rechte der Unterthanen nicht gelähmt wird."
Anwaltsvereine bestehen bislang noch nicht. Anwaltskammern -
giebt es nicht; auf die Anstellung der Anwälte -
übt der Stand keinen Einfluß; Beförderung von
Anwälten zu höheren Staatsdiensten sind nicht vorgekommen. -
Er steht unter der unbeschränkten Disciplinar-Gewalt -
der Gerichte. Diese können den Geschäftshaushalt
der Anwälte selbst die Deservitenbücher und Einnahme¬*) -
Cicerornis Tusc. Quaest. 5, 21.
Max-Planck-Institut für
eun