fullscreen : Wetzlarische Nebenstunden (Th. 66 (1767))

20  Ob  der  Erbe  eines  Erben  zu  Edirung
lichen  Innhalts:  daß  Appellapt  vorderist  in
Ansehung  des  Groß=Mutter=Vermögens  unmöglich -
  Antwort  geben  könnte,  da  sein  seel.
Vatter  sich  die  Annam  Mariam  Backhausen
allschon  den  14.  Febr.  1651.  hätte  antrauen
lassen,  Er  Appellant  ware  aus  2ter  Ehe  Anno -
  1666.  erzielet,  und  unter  allen  Papieren  sines -
  Vatters,  wie  fleißig  er  auch  solche  durchsuchet, -
  waͤre  nicht  das  geringste  von  der  Back
hausen  Illatis  zu  finden,  daß  er  mithin  keine
nähere  Nachricht  als  vom  Hören=sagen  in  soweit -
  geben  köͤnne,  daß  sie  nemlich  plus  minus
ad  500.  Thlr.  eingebracht  haben  solle.
§.  3.
Anlangend  hingegen  des  Ernesti  Backhausen, -
  als  der  Großmutter  Bruder  Erbschaft,
so  producirte  Appellant  ein  zu  Hamburg  in
Anno  1676.  coram  Notario  hierüber  errichtetes -
  Inventarium,  weilen  aber  dessen  Erbschaft -
  als  eines  Handelsmanns  pro  obærata
gehalten  werden  wollte,  so  bliebe  Haereditas
per  aliquot  annos  jacens,  biß  und  dann  in
dicto  Anno  1676.  des  Appellantis  Vatter
nach  etlichmaligen  kostbaren  Reisen  sich  der
Erbschaft  angenommen,  die  Pretiosa  æestimiren -
  lassen/  und  dagegen  die  aufgewandte  Rei߬Kosten -
  und  bezahlte  Passiva  mit  669.  Rthlr.
311.  Gr.  annotirt  hinterlassen,  wobey  sich  also
Appellant  reserviret,  denen  angeblichen  E
ben  diese  Onera  haereditaria  hinwiederum  in
Aufrechnung  zu  bringen.
§.  4.
Max-Planck-Institut  für
            
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