Volltext : Selecta iuris publici novissima (Th. 18 (1749))

Vom  Associations=Geschäfft.
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mehrgedachter  Löbl.  Franckische  Creyß  mit  anderen -
  in  gleicher  Gesinnung,  Verfassung  und  Umständen -
  stehenden  Hoch=  und  Wohl=Löbl.  Creysen -
  darüber  in  seiner  Maaß  sich  einzuverstehen,
annoch,  wie  vorhin,  willig  und  bereit  seye,  indessen -
  aber  das  Weitere  sowohl  ad  Quaestionem
Quomodo?  als  was  circa  Quæstionem  An?
noch  reifflich  zu  bedencken  seyn  moͤge,  bis  zu  einlangenden -
  Instruction  sich  nothwendig/  und  ausdrücklich -
  vorbehalten  haben  müsse.
Ober=Rheinisches  VOTUM
dd.  Franckfurt  den  12.  Nov.  1745.
Ber=Rhein:  Nebst  deme  /  daß  man  ab
Seiten  des  Ober-Rheinischen  gesamten
Creyß=Ausschreib=Amts  der  vordern  vorstimmenden -
  Franck=  und  Schwaͤbischen  fuͤrtrefflichen  Directorial-Gesandtschafften -
  beliebig  zu  erkennen
gegebener  schuldigster  Dancksagung  füͤr  Ihrer
Churfürstlichen  Gnaden  zu  Mayntz  Preißwurdigste -
  Patriotische  Gesinnung  Sich  durchgehends  zu
conformiren,  und  der  auch  fuͤrtrefflichen  Chur¬Rheinischen -
  Directorial  Gesandtschafft  hiemit  zu
contestiren  die  Ehre  hat,  profitiren  die  Ober=Rheinische -
  von  derjenigen  fordersamst  die  disseitige -
  Begierde,  all  dasjenige  /  was  unter  Beybehaltung -
  einer  keinen  Neutralitaͤt  der  gemeinen -
  Sach  gedeylich  und  ersprießlich  seyn
mag  /  Patriotisch  mit  anzugehen,  zu  erkennen
Sich  dann  auch  mit  denen  zu
zu  geben,  wie  Sie
diesem  End  aufhabenden  Vollmachten  ebenmaͤßig
legitimiren,  im  uͤbrigen  aber  nicht  umhin  seyn
kön=18. -
  Theil.
Max-Planck-Institut  für
DF(
europäische  Rechtsgeschichte
            
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