Vom Associations=Geschäfft.
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mehrgedachter Löbl. Franckische Creyß mit anderen -
in gleicher Gesinnung, Verfassung und Umständen -
stehenden Hoch= und Wohl=Löbl. Creysen -
darüber in seiner Maaß sich einzuverstehen,
annoch, wie vorhin, willig und bereit seye, indessen -
aber das Weitere sowohl ad Quaestionem
Quomodo? als was circa Quæstionem An?
noch reifflich zu bedencken seyn moͤge, bis zu einlangenden -
Instruction sich nothwendig/ und ausdrücklich -
vorbehalten haben müsse.
Ober=Rheinisches VOTUM
dd. Franckfurt den 12. Nov. 1745.
Ber=Rhein: Nebst deme / daß man ab
Seiten des Ober-Rheinischen gesamten
Creyß=Ausschreib=Amts der vordern vorstimmenden -
Franck= und Schwaͤbischen fuͤrtrefflichen Directorial-Gesandtschafften -
beliebig zu erkennen
gegebener schuldigster Dancksagung füͤr Ihrer
Churfürstlichen Gnaden zu Mayntz Preißwurdigste -
Patriotische Gesinnung Sich durchgehends zu
conformiren, und der auch fuͤrtrefflichen Chur¬Rheinischen -
Directorial Gesandtschafft hiemit zu
contestiren die Ehre hat, profitiren die Ober=Rheinische -
von derjenigen fordersamst die disseitige -
Begierde, all dasjenige / was unter Beybehaltung -
einer keinen Neutralitaͤt der gemeinen -
Sach gedeylich und ersprießlich seyn
mag / Patriotisch mit anzugehen, zu erkennen
Sich dann auch mit denen zu
zu geben, wie Sie
diesem End aufhabenden Vollmachten ebenmaͤßig
legitimiren, im uͤbrigen aber nicht umhin seyn
kön=18. -
Theil.
Max-Planck-Institut für
DF(
europäische Rechtsgeschichte