Fünfte Abth. Erster Abschnitt.
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theil, als z. B. das mittelländische, andere nicht, als die
Ostsee.
Hafen überhaupt heißt ein Ort am Meere, wo Schiffe ¬
in Sicherheit liegen, und ihre Ladungen absetzen und
neue einnehmen können: insbesondere nennt man so eine
Bucht, wo die Schiffe bequem vor Anker liegen, ohne von
Winden beunruhigt zu werden. Die Erfordernisse eines guten ¬
Hafens bestehen darin, daß die Schiffe ohne Schwierigkeit ¬
ein und auslaufen können; daß er eine hinlängliche Tiefe ¬
und festen Ankergrund habe, vor den gefährlichsten Winden, =
besonders Sturmwinden, sicher sey, und zum Ein= und
Auslaufen der Schiffe bequem liege. Diese Eigenschaften
sind nun gewissen Häfen entweder alle, oder nur zum Theil,
von der Natur gegeben worden. In Europa findet man keine ¬
Seeküste, welche mehr vortreffliche Stellen, Flotten in
sich zu fassen, aufzuweisen hätte, als die Engländische. Sie
hat überall eine so günstige Lage, daß man fast immer sichere ¬
Zufluchtsorte und so gute natürliche Häfen findet, daß
weiter nichts nöthig ist, als die Anlegung einiger Batterien. ¬
An den Küsten der neuen Welt findet man insbesondere ¬
schöne Häfen. In anderen Gegenden fehlen sie dagegen ¬
ganz. So trifft man längs des Gestades der Halbinsel
Indien, vom Ganges an bis zur Insel Selon in der Länge
von zweihundert Meilen keinen Hafen an, woran die Gewalt ¬
Schuld ist, welche das Meer unabläßig gegen diese östliche ¬
Küste ausübt. Man will überhaupt bemerkt haben,
daß wenn man die verschiedenen Häfen an allen Meerufern
durchgeht, die Zahl derselben auf den Westküsten die gröste
sey, vorzüglich in den Indischen Meeren *).
Burnet 2) giebt die Sammlung des Wassers, welche
1) Krünitz ökonom. Encyclopädie. 21 Band. S. 1. und 58. Gentil in
den neuen Samml. von Reisebeschreib. Hamb. 2 Th. 1781. S. 166.
2) In Telluris theoria sacra, originem et mutationes generales orbis
nostri complectens. Amstel. 1794. 4. Lib. 1. Cap. 7. 8.