Object : Madai, Carl Otto von: ¬Die Lehre von der Mora

20.  Partheischriften
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§.  12.  I.  de  fideic.  haered.  —  quod  nihil
a  testatore  audiverit  —
enthalten  in  dieser  Hinsicht  einen  evidenten  Beweis,  daß
die  Begünstigung  des  s.  g.  Fideicommissum  Haeredi ¬
  praesenti  injunctum,  jene  ungebührliche  Ausdehnung ¬
  auf  eine  andere  Art  der  Eideszuschiebung  keinesweges =
  gestattet.
Den  sämmtlichen  Anträgen  des  Gegners,  so  wie  sie
jezt  gestellt  sind,  muß  ich  daher  die  Bitte  entgegensetzen:
Ew.  wollen  erkennen,  daß  der  Beweis  für  zulässig
nicht  zu  achten,  daher  nunmehr,  wegen  verstrichener =
  Beweis-Frist  und  damit  eingetretener  Desertion ¬
  des  Beweises,  der  Kläger  mit  seiner
Klage  abgewiesen,  und  zur  Erstattung  sämmtlicher =
  Unkosten  angehalten  werde.
            
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