Inhaltsverzeichnis : Neues Archiv der preußischen Gesetzgebung und Rechtsgelehrsamkeit (Bd. 2 (1803))

Calende — Der Name einer gewissen Abgabe an
die Geistlichkeit.
Citare — Belangen. Ein Ausdruck, dessen man
fich in Bezug auf den Kläger, nicht in Be-
zug auf den Richter bedient.
'Citatus — heißt daher: Beklagter. Den Au<-
druck reus findet man seltener.
Condescensio — Eine Verhandlung an Ort und
Stelle, z. B. litt Grenzstreitigkeiten.
Comparitio — findet man zuweilen als Randglosse
am Eingänge neben dem Contexte Pohlni-
fcher Instrumente geschrieben. Es bezeichnet
den Theil des Inhalt», welcher die gegen-
wärtigen Personen umständlich aufführt.
Complanatio — Vergleich. Transact dagegen be-
deutet nur Vertrag. BröckeuBd.I. S 46.
Composita — Eine, statt der ursprünglichen Zehnten,
in der Folge eingeführte, in yunnro beste-
hende Abgabe üblicher Güter an die Geist-
lichkeit; beruhet auf einem besondern Fun.
dumente. Welches nach Herburt sub voce:
Decimae zu urteilen, der Vergleich zwischen
dem Pohlnischen Adel und der Geistlichkeit
vom 4ten Juni iz6g gewesen ist.
Condemnate — Contumacia! - Erkenntniß. Vom
Lontumacial-Prozeffe, s. Prdcker, B.I. S.zz.
L!o»vocatt'o,»-Reichstag — Versammlung der
Reichsstände zur Einrichtung b«S Regiments
während des Zwischenreichs u. s. w. Bröckee
B.I. S. Z5.
Cartesani — Pohlnische ringrborne Geistliche, welche
ihre Pfründen im Lande hintenangesetzt, fich
nach Rom begeben, und ihren dortigen per»
sönlichen Einfluß wider daö Reich, oder «in»

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