Metadata : Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft (Jg. 3 = Bd. 6 (1839))

v. Aretin u. v. Rotteck, Staatsr. d. constit. Monarchie. 717

Aller nöthig. Das stillschweigende, das zuvermulhende Einwilligen,
die Präsumtion und die Fiction, müssen hier das System retten und
der Vers. lässt ihnen deshalb weiten Spielraum. Sitten, Herkom-
men, gebilligte (?) Urtheilssprüche, gebilligte (?) Sammlungen von
solchen Sprüchen gelten ihm als Beweis eines stillschweigenden Ucber-
einkommens. Ja er vermuthet die Einwilligung schon aus dem blossen
Inhalt der Sätze, wenn sie der Billigkeit huldigen, allseitigen Vor-
theil verheissen, wenigstens unnachtheilig sind. Wozu, wenn man
so vieles einräumt, noch irgend einen Werth auf die Einwilligung
legen? Doch, fährt er fort, auch die Staatsgewalt kann ausdrücklich
oder stillschweigend mit der Abfassung eines Gesetzbuches be-
auftragt werden, handelt aber dabei nicht eigentlich als Staatsge-
walt, sondern als Stellvertreterin der Einzelnen, befiehlt nicht, son-
dern erklärt, was sic für Recht halte und daher schützen werde.
Erst da handele sie, so meint er, als Staatsgewalt, wo sie das
Naturrecht und das Conventionelle um des Staats willen ändere.
Solche Aenderungen gründeten sich auf den Gcsainmtwillcn der Ver-
bundenen. So bleibe für die Justizgesetzgebung eigentlich bloss die
Regulirung des Prozesses und der Gerichtsverfassung, w ie die Staats-
aufsicht über das Gerichtswesen. Nun führt er einige allgemeine
Sätze auf, wie sie zum Theil in den Verfassungsurkunden ausge-
sprochen sind. Er erklärt sich gegen die Unabsetzbarkeit des Rich-
terstandes, die er für ihren Zweck nicht ausreichend und, sobald
der Regierungseinfluss entfernt sei, unnöthig findet. Doch sei sie in
Deutschland nöthig. Etwas ausführlicher erklärt er sich zu Gunsten
der Administrativjustiz, der Trennung von Justiz und Verwaltung,
der Oelfentlichkeit der Rechtspflege und der Geschwornengerichte.
Seine Gründe werden den Freunden dieser Institute nichts Neues
sagen, die Gegner nicht anderer Meinung machen. Aber er ist für
Manchen Autorität.

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