Volltext : Erläuterungen der Pandekten nach Hellfeld (1)

-  --Lib. -
  I.  Tit.  I.
De  iustitia  et  iure.
ad  §.  1.
In  Betreff  der  juristischen  Wortbedeutungen  uͤberhaupt
sind  zu  benutzen,
Barnab.  Brissonii,  de  verborum  quae  ad  ius
civilé  pertinent  significatione,  opus.  Ed.  cura
Heineccii,  praemiss.  praef.  Just.  Henn.
Boehmeri.  Halae  1745.
Jo.  Wunderlich.  Additamentorum  ad  Barn.
Brissonii  opus  de  verborum  quae  ad  jus  civile
pertinent  significatione  volumen.  Hamburgi  1778.
B.  Ph.  Vicat.  Vocabularium  iuris  utriusque.  1759.
Das  Wort  ius  betreffend,  s.  Höpfner  a.  a.  O.
§.  18  und  L.  II.  D.  h.  t.
ad  §.  2.  3.  4.
Die  Verbindlichkeit  kann  aus  Gesetzen  entstehen:
1)  ohne  daß  ein  besonderes  factum  dessen,  dem  sie
aufliegt,  als  nächster  Grund  vorausgesetzt  wird
(obligatio  immediata);
2)  daß  dergleichen  verbindliches  factum  als  naͤchster ¬
  Grund  vorausgesetzt  wird  (obligatio  mediata). ¬

Die  Vorstellung  im  §.,  daß  alle  mittelbare  Verbindlichkeit ¬
  entweder  aus  Verträgen  oder  Verbrechen
entstehe,  ist  mangelhaft.  Es  gibt  allerdings  Verbindlichkeiten ¬
  aus  einseitigen  Handlungen,  die  an  sich  und
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer