Inhaltsverzeichnis : Ausbeute von Nachforschungen über verschiedene Rechtsmaterien (Theil 7, Abt. 1)

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L.  48.  D.  de  reg.  jur.
Quidquid  in  calore  iracundiae,  vel  fit,  vel  dicitur,
non  prius  ratum  est,  quam  si  perseverantia  apparuit,
judicium  animi  fuisse:  ideoque  brevi  reversa  uxor,  nec
divortisse  videtur.
Was  ist  wohl  deutlicher,  als  diese  Stelle?  Alles,  was
in  der  Hitze  des  Zorns  geschieht,  soll  nicht  anders  gelten
und  binden,  als  wenn  man  sieht,  daß  der  Zornige  auch  bei
kaltem  Blut  dabei  beharrt.  Und  doch,  wie  manche  falsche
und  offenbar  unrichtige  Meinungen  über  den  Sinn  der  Stelle
haben  die  Rechtsgelehrten  aufgestellt  3)!
Sogar  hat  man  die  Meinung  aufgestellt,  daß  die  Regel, ¬
  welche  Paulus  gibt,  auf  das  divortium  zu  beschränken ¬
  sey  *).  Sie  ward  zwar  ursprünglich  bei  Gelegenheit  des
divortii  aufgestellt,  war  aber  deshalb  nicht  gerade  auf  das
divortium  zu  beschränken.  Gegenwärtig  findet  sie  sich  in
den  Pandecten  in  duplo.  Zuerst  kommt  sie  im  Titel:  de
divortiis  vor  5).  Paulus  lehrt,  zur  Ehescheidung  gehöre ¬
  der  Wille,  die  eheliche  Verbindung  für  immer  aufzuheben. ¬
  Eine  vorübergehende  Stimmung,  wie  der  Zorn  sie
hervorbringt,  ist  dazu,  denkt  er,  nicht  hinlänglich.  Daher
fügt  er  mit  denselben  Worten  die  Regel  hinzu,  die  wir  unter ¬
  den  Rechtsregeln  noch  einmal  lesen.  Den  Verfertigern
der  Pandecten  war  es  also  nicht  genug,  daß  der  von
Paulus  aufgestellte  Satz  schon  bei  Gelegenheit  der  Ehescheidung =
  vorgekommen  war,  wo  er  vielleicht  nicht  beachtet
trim.  disp.  1.  sect  3.  nr.  12.  Ley2) ¬
  Man  sehe  Lauterbach,  diss.
ser  widerlegt  ihn  (spec.  352.  med.  3.)
de  ira  §.  15.  sq.
*)  L.  3.  D.  de  divortiis.
*)  Mart.  Perez,  tract.  de  ma-
            
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