Das XI. Capitel. §.I. Von denen rc.
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beyderseits eines jedwedern habende sammtliche
Gründe pro und contra nebst Einsendung aller -
dißfalls in Senatu verhandelten Protocollen, -
votorum singulorum, und sowohl von
ein= als dem andern Theil zu Bestärckung ihrer
Gerechtsame angezogenen Documenten; damit
sodann Jhro Kayserl. Majest. sich im Stand befinden -
moͤchten, gebettenermassen oder sonsten nach
Befinden das weitere allergerechtest zu verordnen.
ihro Kayserl. Majestät setzeten zu beyden
Raths=Theilen das feste zuversichtliche Vertrauen, -
sie würden allenthalben in geziemender
Einigkeit, und guter Einverständnüß den ihnen
hiermit allergnaͤdigst beschehenden Auftrag gehorsamlich -
vollziehen, dabey ohne alle Neben=Absicht, -
Gunst oder Vorurtheil in der Sache
zu Wercke gehen, und solchergestalten gantz
allein das wahre Wohl und den Ruhestand
der ihnen anvertrauten Stadt vor Augen haben.
Jmmassen dann Jhro Kayserl. Majestät des
Magistrats zu Bewüͤrckung einer gütlichen Auskunfft -
verwendender Eyfer, Mühe und Fleiß,
nebst der Anzeige eines hierauf würcklich erfolgten -
Vergleichs zu besonderen allerhöchsten Wohlgefallen -
gereichen werde.
2do) Iaterim ponantur utrius que partis
exhibita ad acta.
Reizer.
Johann Geor =Zwölftes -
Vorlage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin