Volltext : Selecta iuris publici novissima (Th. 31 (1755))

Das  XI.  Capitel.  §.I.  Von  denen  rc.
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beyderseits  eines  jedwedern  habende  sammtliche
Gründe  pro  und  contra  nebst  Einsendung  aller -
  dißfalls  in  Senatu  verhandelten  Protocollen, -
  votorum  singulorum,  und  sowohl  von
ein=  als  dem  andern  Theil  zu  Bestärckung  ihrer
Gerechtsame  angezogenen  Documenten;  damit
sodann  Jhro  Kayserl.  Majest.  sich  im  Stand  befinden -
  moͤchten,  gebettenermassen  oder  sonsten  nach
Befinden  das  weitere  allergerechtest  zu  verordnen.
ihro  Kayserl.  Majestät  setzeten  zu  beyden
Raths=Theilen  das  feste  zuversichtliche  Vertrauen, -
  sie  würden  allenthalben  in  geziemender
Einigkeit,  und  guter  Einverständnüß  den  ihnen
hiermit  allergnaͤdigst  beschehenden  Auftrag  gehorsamlich -
  vollziehen,  dabey  ohne  alle  Neben=Absicht, -
  Gunst  oder  Vorurtheil  in  der  Sache
zu  Wercke  gehen,  und  solchergestalten  gantz
allein  das  wahre  Wohl  und  den  Ruhestand
der  ihnen  anvertrauten  Stadt  vor  Augen  haben.
Jmmassen  dann  Jhro  Kayserl.  Majestät  des
Magistrats  zu  Bewüͤrckung  einer  gütlichen  Auskunfft -
  verwendender  Eyfer,  Mühe  und  Fleiß,
nebst  der  Anzeige  eines  hierauf  würcklich  erfolgten -
  Vergleichs  zu  besonderen  allerhöchsten  Wohlgefallen -
  gereichen  werde.
2do)  Iaterim  ponantur  utrius  que  partis
exhibita  ad  acta.
Reizer.
Johann  Geor  =Zwölftes -

Vorlage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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