Inhaltsverzeichnis : Ausbeute von Nachforschungen über verschiedene Rechtsmaterien (Theil 4, Abt. 1)

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genoͤthigt,  anzunehmen,  wenn  anders  die  Regeln,  wornach
alle  übrigen  Menschen  denken,  auch  für  die  Rechtsgelehrten
gültig  sind,  daß  baares  Geld  —  nicht  wesentlich  sey.
Nur  ein  pretium,  eine  merces,  gehört  nothwendig  zur  Locatio-Conductio ¬
  1  3)
sie  braucht  aber  bei  der  LocatioConductio -
  rerum  nicht  nothwendig  in  pecunia  numerata ¬
  zu  bestehen.  Die  Stellen,  wornach  pecunia  zur  Locatio-Conduclio -
  gehört,  reden  von  der  Locatio-Conductio
operarum  *4).  Bei  der  Locatio-Conductio  rerum  kann
die  merces  auch,  gleich  den  Zinsen  einer  Geldschuld,  in  alia
re  bestehen,  sie  kann  in  Oel  und  Früchten,  und,  wenn  die
Früchte  hier  bloß  als  res  fungibiles  in  Betrachtung  kommen, =
  wenigstens  überhaupt  in  fungibeln  Sachen  bestehen.
Jn  andern  Sachen  wird  es  wohl  überhaupt  Niemanden
einfallen,  die  Pachtvergeltung  zu  versprechen  oder  sich  versprechen =
  zu  lassen;  nur  fungible  Sachen  schicken  sich  zur
Stellvertretung  des  baaren  Geldes,  wenn  auch  andre  nicht
gerade  ausgeschlossen  sind.  Es  hätte  ja  den  Contrahenten
immer  frei  gestanden,  die  bedungene  Geldleistung  in  der
Folge  in  andre  Sachen  zu  verwandeln;  was  konnte  den
—
13)  L.  23.  D.  Com.  dividundo.
cium  percipere  oportuit,  corrumSi ¬
  convenerit  inter  te  et  socium
perentur.  Et  puto  magis  communi
tuum  ut  alternis  annis  fructum
dividundo  judicium  quam  ex  conperciperetis, ¬
  et  non  patiatur  te
ducto  locum  habere  (quae  enim
socius  tui  anni  fructum  percipere,
locatio  est,  quum  merces  non  invidendum ¬
  utrum  ex  conducto  sit
tercesserit?),  aut  certe  actionem
actio,  an  vero  communi  dividundo?
incerti  civilem  reddendam.  —  L.
Eadem  quaestio  est,  et  si  socius.
35.  §.  1.  D.  Loc.  Cond.
qui  convenerat,  ut  alternis  annis
*4)  L.  1.  §.  9.  D.  Depositi;  Lfrueretur, -
  pecus  immisit  et  esfecit,
5.  §.  2.  D.  praescript.  verbis.
ut  suturi  anni  fructus,  quos  so¬
            
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