Metadata : System des Assekuranz- und Bodmereiwesens aus den Gesetzen und Gebräuchen Hamburgs und der vorzüglichsten handelnden Nationen Europens, so wie aus der Natur des Gegenstandes entwickelt (4)

Von  den  Versicherungen
gegen  Feuersgefahr.
Versicherung  gegen  Feuersgefahr  ist  ein  Contract,  Erklärung.
durch  welchen  der  Versicherer,  gegen  eine  Prämie,
die  er  entweder  in  einer  Summe  oder  jährlich
empfängt,  den  Versicherten  wegen  des  Verlustes
schadlos  zu  halten  verspricht,  welchen  derselbe  in
einer  bestimmten  Zeit  an  seinen  genannten  Gütern
durch  Feuer  erleiden  möchte.
Der  Nutzen  dieser  Gattung  von  Versiche=Rutzen.
rungen  ist  unverkennbar:  durch  sie  werden  oft
ganze  Familien  vom  Untergange  gerettet.  Und
wenn  es  gleich  nicht  geleugnet  werden  kann,  daß
Sorglosigkeit  gegen  Feuerschäden  mit  der  Sicherung =
  gegen  die  Folgen  derselben  zugenommen
haben  mag,  ja  daß  selbst  diese  nützliche  Einrichtung, =
  wie  so  manche  andre,  von  der  Gewinnsucht
aufs  ärgste  gemißbraucht  worden  ist,  so  wird  doch
das  dadurch  entstandene  Uebel,  durch  die  Erleichterung, =
  welche  Versicherungen  den  unverschuldet
Leibenden  gewähren,  und  durch  die  Verbesserung
der  Löschanstalten,  welche  den  Versicherungs=Ge=521

No full text available for this image
            
No full text available for this image
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer