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Buchischen Ritter=Quartier ein Receß zu Neustadt -
an der Saal errichtet, worinn der oben
gedachte Vergleich vom 17. May 1666. erläutert -
wurde.
§. 8. g
Besondere Verfassung des Buchischen Ritter=Quartiers. -
Der den 21. Sept. 1674. zu Geissa geschlossene -
Receß, welcher an unten (*) bemerktem -
Ort zu finden ist, klärt die partikular Verfassung -
des Buchischen Ritter=Quartiers in
vielem auf.
§. 8. h
Buchische und Rhön=Werraische Differenzien.
Der den 16. März 1682. (*) zu Mansbach -
errichtete Buchische Receß giebt so wohl
von der eigenen Buchischen Verfassung als
von den mit dem Kanton Rhön=Werra entstandenen -
Streitigkeiten Erlaͤuterung.
§. 8. i
Vergleich zwischen den drey Obern und dem
Buchischen Quartier.
Den 1. Sept. 1686. wurden bey einer
allgemeinen Orts-Versammlung die bisher
zwischen den drey Obern und dem Buchischen
Quartier obgeschwebten Differenzien wegen des
Beytrags endlich verglichen, woruͤber der er¬J -
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richtete
) Mader a. a. Ort, Seite 437. f.
*) Mader a. a. O. Seite 461. f.
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