Inhaltsverzeichnis : Reichsritterschaftliches Magazin (Bd. 10 (1788))

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Buchischen  Ritter=Quartier  ein  Receß  zu  Neustadt -
  an  der  Saal  errichtet,  worinn  der  oben
gedachte  Vergleich  vom  17.  May  1666.  erläutert -
  wurde.
§.  8.  g
Besondere  Verfassung  des  Buchischen  Ritter=Quartiers. -

Der  den  21.  Sept.  1674.  zu  Geissa  geschlossene -
  Receß,  welcher  an  unten  (*)  bemerktem -
  Ort  zu  finden  ist,  klärt  die  partikular  Verfassung -
  des  Buchischen  Ritter=Quartiers  in
vielem  auf.
§.  8.  h
Buchische  und  Rhön=Werraische  Differenzien.
Der  den  16.  März  1682.  (*)  zu  Mansbach -
  errichtete  Buchische  Receß  giebt  so  wohl
von  der  eigenen  Buchischen  Verfassung  als
von  den  mit  dem  Kanton  Rhön=Werra  entstandenen -
  Streitigkeiten  Erlaͤuterung.
§.  8.  i
Vergleich  zwischen  den  drey  Obern  und  dem
Buchischen  Quartier.
Den  1.  Sept.  1686.  wurden  bey  einer
allgemeinen  Orts-Versammlung  die  bisher
zwischen  den  drey  Obern  und  dem  Buchischen
Quartier  obgeschwebten  Differenzien  wegen  des
Beytrags  endlich  verglichen,  woruͤber  der  er¬J -
  2
richtete
)  Mader  a.  a.  Ort,  Seite  437.  f.
*)  Mader  a.  a.  O.  Seite  461.  f.
Max-Planck-Institut  für
            
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