Full text : Sammlung auserlesener Abhandlungen aus dem Lehnrechte (Th. 4 (1783))

134  VIII.  Von  der  feierlichen  Reichsbelehnung
fürstl.  G.  fürder  dem  von  Pappenheim,  als  seiner  Churf.
G.  belehnter  vnter  Marschalch  vberantwortet.  Volgent
haben  jre  Kay.  May.  die  Blutfahne  von  Christoffen  von
Ragwitz  fordern  laßen,  und  seine  Churf.  G.  dardurch  mit
den  hohen  Regalien  vnd  herrlichkeiten,  der  hohen  Königlichen -
  lehen  ober  alle  seiner  Churf.  G.  Chur=Fürstenthumb
vnd  lande,  beliehen.
Darnach  haben  jre  Kay.  May.  jr  den  Churfahnen
fuͤrtragen  vnd  reichen  lassen,  vnd  seiner  Churf.  G.  mit
demselben  das  Chur  Fürstenthumb  Sachssen  beliehen.
Nach  diesem  des  hertzogthumb  Sachssen  lehenfahnen,
vnd  also  wechsselsweise  von  jeder  seiten  eine  Fahne  nach
der  andern,  bis  seine  Churf.  G.  mit  denselben  allen  belehnt -
  ist  worden.  So  bald  auch  eine  lehenfahnen  verliehen -
  gewest,  ist  dieselbige  durch  die  Keyserlichen  Herolden
mit  guter  bescheidenheit  an  der  seitte,  do  die  gehalten,  vber
den  Pallast  vndter  das  vmbstehende  Volck  geworffen  worden, -
  darüber  sich  dann  das  Volck  dermassen  gehaͤufft,  vnd
gerissen,  das  keine  Fahne  noch  Spies  ganz  blieben,  aufserhalb -
  des  hertzogthumbs  Sachssen  Fahne,  darauff  der
Rautenkrantz  auff  den  fuͤnff  schwartzen  Balcken  im  gelben
felde,  die  hat  ein  starcker  Reuterjunge  auff  einem  Roß  erwischt, -
  vnd  die  also  in  der  hohe  behalten,  vnd  mit  dem
Roß  ausgerissen,  das  jme  dieselbige  niemands  ergreiffen
noch  nemen  koͤnnen,  Welcher  auch  von  seiner  Churf.  G.
als  er  die  also  vnverletzt  vberantwort,  mit  einer  statlichen
verehrung  begnadet  worden.
Vnd  weil  diese  Lehnfahn  ober  das  Hertzogthumb
Sachssen,  als  seine  Churf.  G.  jre  lehen  erstmals  vom
Keyser  Ferdinando,  hochlöblichster  gedechtnus,  Anno
1558.  Jahr  zu  Franckfurdt  empfangen,  vor  andern  Fahnen -
  auch  vnverletzt  vnd  vnzergentzt  erhalten  vnd  daruon
bracht
Max-Planck-Institut  für
            
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