3
sich dadurch, daß sie, in einer porzellanen Tasse
über Kohlenfeuer gesetzt, vollkommen in er
stickenden Dämpfen entweicht, ohne einen Rück
stand übrig zu lassen. Im Handel hat man
davon zwey Sorten: rauchende Schwefel,
säure und nicht rauchende Schwefel
säure, von welchen beyden Sorten die er
stere allemal den Vorzug verdienet.
3) In einem guten reinen Fluß= oder
Brunnenwasser, das nicht mit Eisenthei
len verunreinigt ist, und auch keinen fau
len Geruch besitzt; an dessen Stelle jedoch,
mit noch größerm Vortheil, reines aus der
Luft aufgefangenes Regenwasser angewendet
werden kann.
4) In einer reinen, nicht mit Thon oder
mit Seesalz durchdrungenen kalkartigen
Erde, wozu entweder:
a) Kreide, oder
b) weißer Marmor; oder
c) gemeiner roher Kalkstein; oder
d) Austerschalen, mit Vortheil angewen
det werden können.
§. 421. Was die Kreide und den ro
hen Kalkstein betrifft, so prüft man ihre
Reinigkeit dadurch, daß man eine beliebige
Portion von selbiger in reine Salpeter
säure (Scheidewasser) trägt, von welcher
sie mit Brausen aufgelöst werden. Waltet die
Säure noch vor, und ist alles aufgelöset wor
den, so giebt dieses einen Beweis für die Rei
nigkeit der genannten Substanzen. Selbst rei
as