inen vo
weinartigen Geschmack angenom
men hat,
stellt solches einen angenehmen
ein dar.
§. 422. Wird jener Wein der Destilla
tion unterworfen, so erhält man einen schwa
chen Branntwein, der, wenn solcher durch
eine zweite Destillation rektificirt wird, nun ei
nen dem französischen völligen gleichen Brannt
wein darstellt. Zehn Pfund aus einländischen
süßen Trauben bereiteter Zucker, lieferten mir
Berliner Quart Branntwein von z0 Pro
cent Alcoholgehalt.
Neunter Abschnitt.
Zenutzung der früher gedachten Materiallen,
auf Esig.
erste Abtheilun
Bereitung des Effigs aus Runkel.
rüben.
§. 423. Man kann sowohl die ganzen Run
kelrüben, als auch die Rückstände, welche
nach dem Auspressen des Saftes aus selbigen
zurück bleiben, auf einen brauchbaren Essig be
nutzen; der zwar dem Weinessig oder Obst
ssig nicht gleich gesetzt werden kann, doch
aber
für
die Fabriken oder Manufacturen,
welche Essig brauchen, mit großem Nutzen zu
jebrauchen ist