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§. 5.
Um den Junhalt einer Fläche zu erfahren,
muß man die Länge derselben mit der Breite
multipliciren, dieses Geschäffte heißt man auch
Quadriren, weil man alle Flächen durch
Quadrate auszumessen pflegt, das daraus
entstehende Product, heißt sodann das Qua
dratmaaß, das Flächenmaaß.
Da nun bey dem Quadrat die Länge und
Breite einerley ist; so wird es begreiflich, daß
die geometrische Quadratruthe deren Seiten 10
Fuß enthält, 100 Quadratfuße enthalte, wie
Figur 203. Tab. LIII. zeigt. Der Quadrat
fuß 100 Quadratzolle; der Quadratzoll 109
Quadratlinien, rc. weil immer das Product von
10 in 10 hundert ausmacht.
Wenn hingegen die Seite der Rheinländi,
schen Quadratruthe 12 Schuhe hat, so wird ihr
Jnnhalt in Schuhen 12 mal 12 seyn, oder, 144.
Quadratschuhe Figur 204. Tab. LIII. da die
ses Quadratschuhes Seite auch in 12 Theiie ge
theilt wird; so hat solch ein Schuh 144. Qua
dratzolle; der Zoll sodann 144. Quadratlinien
u. s. w.
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