Volltext : Journal für Gesetzkunde und Rechtsgelehrsamkeit (Jg. 1, Bd. 1 (1804))

(26z)
K. 0 Berufung und Zusammensetzung
des Raches.
2) Von den Personen welche ernannt
werden können.
z) Don den Personen welche nicht er-
nannt werden können. -
. 4) Don den Personen welche sich von
der Vormundschaft befreien können,
und der Art ihre Entschuldigungen
geltend zu machen..
. Vierter Abschnitt.
Bon der Ernennung ; der Prorutoren, Verwalter,
gerichtlicher Beistände, Kuratoren undTesta-
memsVollziehern.
II. Titel.
Pflichten, Obliegenheiten und Verantwortlichkeit
der Vormünder, Kuratoren rc. rc.
. i. Kapitel.
Verwaltung .der Personen der Pflegbefohlnen.
Jl. Kapitel.
Verwaltung des Vermögens der Pflegbefohlnen.
Erster Abschnitt. Einnahme.
Zweiter Abschnitt. Ausgabe.
Dritter Abschnitt. Verwaltung.
V i e r t e r A b sch n t t k. Besondere Obliegen-
heiten.
Ztes Heft. I?

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