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durch Eingeständnifs.
„Er habe dem Produkten die Summe von
„Hundert Darlelinsweise ausbezahlt.“
Der Produkt hingegen zwar das empfangene
Darlehen überhaupt eingesteht, die Summeaber ¬
nur auf Funzig angiebt; so ist der Beweils, ¬
insofern er auf dem Eingeständnils
beruht, nur in Ansehung eines Darlehens
von Funfzig geführt.
2. Wenn, im Falle der so eben erwähnten
klage, der Produkt zwar die Summe von
Hundert, Derlehensweise, emplangen zu
haben eingesteht, zugleich aber behauptet,
er habe sich zur Wiederbezahlung und unter ¬
einer gewissen Bedingung , oder nach
einem gewissen Zeitverlauf, verbindlich gemacht; ¬
so ist durch das Eingeständniss die
unbedingte und uneingeschrünkte Verbindlichkeit ¬
zur Zurückzahlung nicht bewiesen.
5. Wenn endlich der Produkt zwar die
Summe von Hundert empfangen zu haben
eingesteht, die Eigenschaft eines Darlehens
aber leugnet; so ist der Producent diese
Darlehens - Eigenschaft durch andere Mittel
zu beweisen verbunden.
Es ist übrigens wohl zu bemerken, dass
diese Regel nur in so weit gültig ist, als der
Beweiss des, von dem Producenten aufge¬