Inhaltsverzeichnis : Practische Ausführungen aus allen Theilen der Rechtswissenschaft (2)

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Jnhalt.
A.  Römisches  Privatrecht.
I.  Von  der  rechtlichen  Natur  und  Wirksamkeit  der  Verjährung  durch  unvordenkS. ¬
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lichen  Besitz.
II.  Ueber  den  objectiven  Umfang  der  Anwendbarkeit  der  Einrede  des  nicht  ge148 ¬

zahlten  Geldes.
III.  Der  Pfandgläubiger  kann  das  ihm  wegen  anderer  Forderungen  zustehende
Retentionsrecht  auch  nach  ausgebrochenem  Concurse  geltend  machen,  wenn
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wenn  er  dieselben  hierin  nicht  angemeldet  hat.
B.  Teutsches  Privatrecht.
Von  dem  Nießbrauche  des  Vaters  und  der  Mutter  an  dem  eigenen  VermöIV. =

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gen  der  Kinder  nach  teutschem,  und  insonderheit  kurhessischem,  Rechte.
Von  der  teutschrechtlichen  Curatel  über  das  Vermögen  der  Abwesenden,
V.
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worauf  den  nächsten  Erben,  als  solchen,  ein  begründeter  Anspruch  zusteht.
VI.  Nach  welchen  Gesetzen  werden  die  Vermögensrechte  der  Ehegatten  überhaupt,
und  das  statutarische  Erbrecht  derselben  insbesondere,  nach  eingetretener  Ver263 ¬

änderung  ihres  Wohnortes  oder  der  Gesetzgebung,  beurtheilt?
C.  Lehnrecht.
VII.  Uneheliche  Kinder,  welche  durch  nachfolgende  Ehe  legitimirt  wurden  --  sosind ¬
  nach  gemeinem  teutschen  Lehnrechte,  womit
genannte  Mantelkinder
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auch  das  kurhessische  übereinstimmt,  der  Succession  in  Lehen  unfähig.
VIII.  Von  der  Eigenschaft  einer  Lehnssache  (Causa  fendalis),  wodurch,  nach
teutschem  und  insonderheit  kurhessischem  Rechte,  die  Lehns-Gerichtbarkeit  be318 ¬

gründet  wird.
            
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