Volltext : Prischl, F.: Advocatur und Anwaltschaft

192  III.  Die  Trennung  der  Procuratur  von  der  Rechtsanwaltschaft.
abrégé,  p.  66.)  Es  versteht  sich  nur  von  selbst,  daß  bei  dem  Bestande ¬
  dieser  beiden  uralten  Einrichtungen,  die  für  das  Barreau
und  namentlich  für  den  Batonnier  mit  so  viel  Mühe  verbunden
sind,  den  Candidaten  nicht  erst  wieder  „Lernfreiheit"  gegeben  ist,
sondern  daß  vielmehr  auf  den  fleißigen  Besuch  sowohl  der  Conferenzen ¬
  als  der  Versammlungen  der  Colonnen  während  der  ganzen
3jährigen  Dauer  des  Stagiums  strenge  gehalten  wird,  wie  denn
auch  die  beiden  Präsenzlistenbücher  bei  der  Bewilligung  des  Ansuchens ¬
  um  Aufnahme  in  das  Tableau  eine  große  Rolle  spielen.
Der  Nachweis  der  Pünktlichkeit  im  Besuche  dieser  Versammlungen
wird  geradezu  für  das  erste  und  wichtigste  Erforderniß  der  Zulassung ¬
  zur  Advocatur  erklärt.  „Le  demandeur  doit  d'  abord
établir  la  régularité  du  stage,  et  pour  cela  constater  son
exactitude  à  la  conférence  des  avocats  et  à  l'  assemblée
des  colonnes.  Le  relevé  des  signatures  portées  sur  le  régistre
d'  assiduité  est  dressé  par  l'  agent  de  la  chambre  et  vérifié ¬
  par  le  rapporteur"  (Mollot,  p.  75).  Und  in  der  That
kann  es  keine  zuverlässigere  Bürgschaft  für  die  Eignung  zum  Fürsprecher ¬
  geben,  als  einen  derartigen  geistigen  Wettbewerb  mit  so
vielen  Mitstrebenden  gleichen  Alters,  verbunden  mit  einem  eminent
praktischen  Studium  unter  der  Leitung  der  ausgezeichnetsten  Männer
des  Standes  einerseits,  und  die  directe  Einführung  in  den  Beruf
durch  dieselben  Männer  andererseits,  denen  zur  Pflicht  gemacht
worden  ist,  „de  chercher  à  connaître  les  stagiaires  personnellement ¬
  pour  s'  assurer  s'ils  vont  aux  audiences  qu'  ils  sont
obligés  de  suivre,  de  former  leur  moralité  professionelle  par
des  enseignements  intimes  et  réitérés,  en  leur  exposant  dans
des  réunions  de  famille  les  principes  de  probité,  de  désintéressement ¬
  et  de  modération  commandés  à  l'  avocat,  les  traditions ¬
  de  l'  ordre,  ses  usages,  et  en  un  mot  tout  ce  qui
rentre  dans  les  Règles  de  la  profession  (Mollot,  p.  67).
In  Verbindung  mit  dem  besagten  obersten  Erfordernisse  steht
das  zweite,  der  Nachweis  der  Moralität,  bescheinigt  durch  die
beiden  Chefs  der  Colonne.  Als  drittes  und  letztes  gilt  der  Nachweis ¬
  des  Domicils.  Wer  nicht  schon  der  ersten  Bedingung  ganz
und  voll  entsprochen  hat,  wird  nicht  „für  würdig  gehalten,  auf
dem  Tableau  zu  figuriren."  Der  Conseil,  der  nach  dem  ausnahmslos ¬
  geltenden  Grundsatze  „L'  Ordre  est  le  maître  de  son  tableau“ ¬
  dem  Candidaten  die  Zulassung  sogar  beim  Vorhandensein
aller  Bedingungen  „nach  Zeit  und  Form"  versagen  darf,  ohne  die
Abweisung  erst  begründen  zu  müssen,  und  ohne  daß  es  dagegen
irgend  einen  Beschwerdezug  gibt,  ist  als  Repräsentant  des  Ordre
            
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