Inhaltsverzeichnis : Beiträge zur populären Rechtsgelehrsamkeit (Bd. 2 (1788))

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gegen  den  Dieb  auf  die  Auslieferung  der  gestohlenen -
  Sachen  zu  klagen.  )
Sempronius  macht  ein  Testament,  in  welchem -
  er  seinem  Sohn  einen  geringern  Erbtheil
hinterläßt,  als  er  sollte.  Der  Sohn,  der  hiedurch -
  verkürzt  wird,  ist  bey  der  Errichtung  des
Testaments  gegenwärtig,  und  ob  er  gleich  weiß,
daß  ihm  zu  wenig  verschafft  worden,  widerspricht -
  er  dennoch  seinem  Vater  nicht.  Hat  er
hiedurch  das  väterliche  Testament  gebilligt,  und
in  die  ihn  betreffende  nachtheilige  Verordnung
eingewilligt?  Keineswegs:  denn  die  Gesetze
hatten  ihm  nicht  befohlen,  zu  reden:  und  man
darf  nicht  annehmen,  daß  jemand  stillschweigend -
  seinem  Recht  entsagen  wolle.
Folgendes  ist  ein  anderes  Beyspiel,  daß
man  aus  dem  Schweigen  weder  Billigung  noch
Mißbilligung  folgern  könne.
Titius  und  Mevius  besitzen  einen  Garten
gemeinschaftlich.?  Titius  baut  in  demselben
mit  Vorwissen  des  Mevius  ein  Lusthaus.  Mevius -
  hätte  den  Titius  hieran  hindern  können:
er
L.  9.  5.  1.  D.  de  furt.
—
Max-Planck-Institut  für
UNIVERSTTAT
DF
Rechtsgeschichte
europäische
TÜBINGEN
            
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