fullscreen : Projekt "Ausbildungs- und Berufsverläufe der Geburtskohorten 1964 und 1971 in Westdeutschland" - Editionshandbuch (T.4). Nachrecherche (T.5). Einzelfallentscheidungen (T.6). Vercodung (T.7). Programmdokumentation (T.8) (Teil 4-8)

de  bei  der  Variable  ABL2  der  Öffentliche  Dienst  (10)  angegeben  (häufig  wurde  diese  Angabe
bei  Krankenhäusern  gemacht),  so  ist  dieser  Code  durch  den  Code  für  Berufsfachschule  (15)  zu
ersetzen.  Dementsprechend  muss  die  Variable  ABl5  mit  dem  Code  für  Berufsfachschulabschluss -
  (15)  ausgefüllt  sein  oder  dadurch  ersetzt  werden.
Die  Steuerung  geht  hiernach  über  die  Kammernfrage  ABL17  hinweg,  eventuell  vorhandene
Eintragungen  sind  also  zu  streichen.
Zu  Fachkrankenschwestern/-pflegern  s.  Abschnitt  3.6.6  (S.  55).
Altenpfleger:  Allein  in  Hamburg  ist  die  Ausbildung  zum  Altenpfleger  eine  betriebliche  (sonst
immer  schulische).  Bei  einer  Altenpflege-Ausbildung  in  Hamburg  kann  ABL2  =  1,  10  oder  23
sein,  AB15  ist  zu  ändern  in  50.  Bei  allen  schulischen  Ausbildungen  zum  Altenpfleger  außerhalb -
  Hamburgs  ist  jedoch  wie  für  Krankenschwestern  beschrieben  zu  verfahren  (ABL2  =  15,
AB15  =  15).
Heilerzieher/-in,  Heilerziehungspfleger/-in:  Diese  Ausbildungen  dauern  in  der  Regel  2  bis  3
Jahre  und  finden  ausschließlich  an  Fachschulen  statt.  Die  Fachschulen  stehen  jedoch  häufig
unter  kirchlicher  Trägerschaft.  Als  Ausbildungsstätte  darf  jedoch  nur  Fachschule  (ABL2  =  22)
und  als  Ausbildungsabschluss  der  Fachschulabschluss  (AB15  =  8)  erscheinen.
3.6.30.2  Ausbildungen  zum  Arzt/zur  Arztin
Auch  hier  können  von  den  Zielpersonen  Angaben  sowohl  in  der  Ausbildungsgeschichte  als
auch  in  der  Berufsgeschichte  gemacht  worden  sein.
Der  erste  Abschnitt  dieser  Ausbildungen  besteht  aus  dem  Hochschulstudium  (mit  1.  und  2.
Staatsexamen)  und  dem  Praktischen  Jahr  (PJ)  und  wird  abgeschlossen  mit  dem  3.  Staatsexamen -
  (=  Teilapprobation).  Hat  eine  Zielperson  das  PJ  parallel  oder  ausschließlich  im  BG¬Modul -
  genannt,  so  ist  es  dort  zu  streichen  und  gegebenenfalls  dem  entsprechenden  AB-Spell
hinzuzufügen.  War  dieser  erste  Ausbildungsabschnitt  nicht  unterbrochen  oder  ohne  Abschluss
beendet  worden,  so  muss  dieser  Ausbildungsspell  den  Abschluss  "Änderer  Hochschulabschluss" -
  (AB15  =  20,  ABI5A  =  "3.  Staatsexamen")  enthalten.
Der  nächste  Abschnitt  für  Mediziner/-innen  ist  das  AiP  (Ärzt  im  Praktikum),  das  sowohl  eine
Ausbildungsphase  als  auch  eine  Erwerbstätigkeit  darstellt.  Die  Edition  muss  also  sicherstellen,
dass  es  für  diesen  Zeitraum  einen  Ausbildungs-  und  einen  Erwerbstätigkeitsspell  gibt.  Abgeschlossen -
  wird  diese  Phase  mit  der  Vollapprobation.  Die  Variable  AB15  ist  hier  zu  ändern  in
den  neuen  Code  40  (Staatliche  Anerkennung  eines  vorangegangenen  Abschlusses).
Als  nächstes  folgt  üblicherweise  die  Facharztausbildung,  die  als  Weiterbildung  anzusehen  ist.
Von  den  Zielpersonen  wurde  diese  Phase  unterschiedlich  angegeben  (gar  nicht,  da  während
dieser  Zeit  erwerbstätig;  nur  als  zusätzlicher  Ausbildungsabschluss;  nur  im  AWB-Modul).  Die
Edition  soll  jedoch  folgendermaßen  verfahren:  Neben  der  (normalerweise  vorhandenen)  Erwerbstätigkeit -
  soll  die  Facharztausbildung  in  den  Variablen  ABZ27ff.  aufgenommen  werden;
außerdem  muss  ein  AWB-Spell  vorhanden  sein  oder  angelegt  werden.  Fehlen  dafür  die  notwendigen -
  Angaben,  so  muss  der  Fall  zur  Nachrecherche.
Die  Promotion  ist  als  weiterer  Ausbildungsabschluss  anzusehen  und  muss  deshalb  mit  den
Variablen  ABZ27ff.  erfasst  sein  (wenn  dadurch  keine  Lücke  im  Verlauf  entsteht).
Teil  IV  -  3.6
Dokumentation  LV-West  64/71
            
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